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  1. #11
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    Neben den schon genannten Vorteilen wie Medikamente kaufen und ärztliche Tätigkeiten machen dürfen (z.B. auch eine ärztliche Nebentätigkeit, die sich zufällig ergibt) finde ich persönlich einen gar nicht so kleinen Vorteil: Mit Approbation darf man sich Arzt nennen. Wenn jemand einen z.B. nach dem Beruf fragt. Ich kenne jemanden, der sich immer einen abkrampft damit, dass er "Mediziner" ist, weil er nie AiP gemacht hat und deshalb auch die Approbation nie beantragt hat (was er inzwischen meines Wissens auch ohne AiP noch nachholen könnte) und sich nie Arzt nennen durfte. Beim Finanzamt kannst du dann auch angeben, dass du Arzt bist, und dann wird bei entsprechenden Fortbildungen oder Veranstaltungen, die du aus (ärztlichem) Interesse besuchst, unter Umständen nicht näher nachgefragt, ob das wirklich "beruflich bedingt" war.

    Aber wie die anderen schon sagten: Du brauchst die Approbation ja nicht sofort beantragen. Kannst du auch im Verlauf noch machen.

    Ein weiterer Vorteil: In manchen Ärzte-Versorgungswerken (nicht in allen) ist es für die Berechnung der Versorgungs-Rente wichtig, ab wann man (zahlendes) Mitglied im Versorgungswerk war. Falls du dich somit in der Zukunft irgendwann doch noch zu einer ärztlichen Tätigkeit entscheidest, kann es erhebliche finanzielle Vorteile bringen, vorher schon mal zumindest vorübergehend in ein Versorgungswerk eingezahlt zu haben. Ich glaube, bei manchen Versorgungswerken gibt es diesen Vorteil sogar dann, wenn man am Anfang nichts eingezahlt hat, bin mir da aber nicht sicher.
    Allerdings ist es bei manchen Versorgungswerken meines Wissens inzwischen so, dass selbst bei nicht-ärztlicher Tätigkeit und somit Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich ein nicht so niedriger monatlicher Pflichtbeitrag ans Versorgungswerk fällig wird, den man aus eigener Tasche bezahlen muß (aber von der Steuer absetzen kann). In so einem Fall würde ich es wohl nicht machen, weil ich mein Geld lieber anders investieren würde.
    Sofern es in dem von dir angestrebten Versorgungswerk möglich ist, wäre am nützlichsten, eine ärztliche Nebentätigkeit in sehr geringem Ausmaß auszuüben (bspweise 3h pro Monat) und somit jeden Monat einen geringen Beitrag für diese Tätigkeit ins Versorgungswerk einzuzahlen. Das hat aber nur Sinn, wenn du 1.) dir vorstellen kannst, später doch noch ärztlich tätig zu werden in einem Bundesland, in dem der Eintrittszeitpunkt ins Versorgungswerk wichtig ist und 2.) dein Versorgungswerk tatsächlich ermöglicht, einen solchen niedrigen einkommensabhängigen Beitrag zu bezahlen, und nicht einen Mindestbeitrag von z.B. 300 Euro monatlich verlangt.

    Diesen Gedanken, sich durch die Mitgliedschaft Vorteile in einem Versorgungswerk zu erschaffen, finde ich ein sehr theoretisches Konstrukt, mit Aufwand verbunden, und ich würde mir darum nicht zu viele Gedanken machen. Man weiß eh nie, was die Zukunft bringt. In der Zukunft können Regelungen geändert werden, oder du wechselst das Bundesland, oder oder oder. Aber wenn du denkst, dass du irgendwann doch noch ärztlich tätig werden willst, könntest du dahingehende Überlegungen anstellen.

    Nachteile der Approbation sind neben dem von dir genannten bürokratischen Aufwand ein jährlicher Mitgliedsbeitrag bei der Ärztekammer, der gar nicht niedrig sein kann, weil viele Ärztekammern eine extrem breit gefächerte Definition haben, welche Tätigkeiten beitragspflichtig sind, und der Beitrag nach Einkommen berechnet wird. Üblicherweise sind selbst Tätigkeiten, die die Deutsche Rentenversicherung und somit das Versorgungswerk als "nicht ärztlich" einstufen, von der Satzung zur Berechnung des Ärztekammerbeitrags doch erfasst. Weil die Ärztekammer in der Satzung für den Kammerbeitrag die ärztliche Tätigkeit definiert wie zum Beispiel:
    Ärztliche Tätigkeit im Sinne dieser Regelung ist die Behandlung von Patienten sowie jede Tätigkeit, bei der medizinische Kenntnisse angewendet oder mitverwendet werden (z. B. in Lehre und Forschung, Industrie, Wirtschaft, Medien, bei Behörden, Körperschaften, Vereinen und dergleichen), unabhängig davon, ob sie als Haupt- oder Nebentätigkeit ausgeübt wird.
    Einkommen aus all diesen Tätigkeiten ist also beitragspflichtig. Der Ärztekammer-Beitrag beträgt etwa 6-7 Promille vom Brutto-Gehalt (abzüglich Werbungskosten). Bei 50.000 Euro Jahreseinkommen also gleich mal 300 bis 350 Euro im Jahr. Außerdem bist du, sobald du Arzt bist, verpflichtet, eine Berufshaftpflicht-Versicherung zu haben, selbst wenn du nicht ärztlich tätig bist. Kostet allerdings in so einem Fall nur ca. 60 bis 70 Euro pro Jahr, die man ja auch wiederum von der Steuer absetzen kann.

    Solange man kein Einkommen hat oder nur eine Tätigkeit ausübt, die nicht unter die Definition der Satzung zum Kammerbeitrag fällt (also z.B. Post austragen oder so etwas), ist der Ärztekammer-Beitrag sehr niedrig. Üblicherweise ca. 30 Euro im Jahr.

    Mit Mitgliedschaft in der Ärztekammer bekommt man regelmäßig kostenlos das Deutsche Ärzteblatt und zusätzlich das Ärzteblatt der Region. Das kann man als Vorteil oder als Nachteil ansehen...

    Als Arzt hast du ausserdem noch diverse Pflichten, die Nicht-Ärzte nicht haben, z.B. die Ärztekammer jederzeit zeitnah über jeden Wohnsitzwechsel, Arbeitgeberwechsel, längere Auslandsaufenthalte und andere Daten zu informieren. Ich wurde von meiner Ärztekammer sogar, als ich mal eine Zeit lang überhaupt nicht gearbeitet habe, mit mehreren Fragebögen belästigt, in denen ich angeben sollte, warum ich nicht arbeite. Als ich darauf nicht reagiert habe, wurde ich angerufen.
    Geändert von Pflaume (20.05.2019 um 19:31 Uhr)



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