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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #296
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Bei uns hat auch ein Besoffener die Stellenschlüssel "errechnet". Wir sind angeblich zu gut besetzt, 3 Wochenenden arbeiten und mehr als 6 Nächte sind aber Standard (leider nicht VKA-Tarif).
    Nein. Das war ein BWL'ler der schaut wie er mit dem wenigst möglichen (erlaubten) Personal die maximale Abdeckung hinbekommt.



  2. #297
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    in der Hoffnung, dass hier nochjemand mitliest: laut VKA Tarifvertrag soll man ja in jedem Fall mindestens ein Wochenende pro Monat frei haben. Hat jemand einen guten Rat, was zu tun ist, wenn das nicht eingehalten wird? Gibt es irgendeine Form der "Entschädigung"? Oder ist das für den Arbeitgeber jetzt doch nicht rechtlich bindend?

    Danke euch im Voraus!



  3. #298
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Übertragung der Wochenenden in nächste Halbjahr schnell beantragen (wenn noch nicht passiert).



  4. #299
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Zitat Zitat von constanze1 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    in der Hoffnung, dass hier nochjemand mitliest: laut VKA Tarifvertrag soll man ja in jedem Fall mindestens ein Wochenende pro Monat frei haben. Hat jemand einen guten Rat, was zu tun ist, wenn das nicht eingehalten wird? Gibt es irgendeine Form der "Entschädigung"? Oder ist das für den Arbeitgeber jetzt doch nicht rechtlich bindend?

    Danke euch im Voraus!
    Es sind 2 freie Wochenenden!
    „�� TV-Ärzte/VKA: Ihr Antrag auf Übertragung nicht gewährter freier Wochenenden

    �� Ab dem 1. Januar 2020 haben Sie als Ärztin oder Arzt Anspruch auf die Gewährung von mindestens zwei freien Wochenenden monatlich.
    �� Nach den tarifvertraglichen Regelungen sind nicht gewährte freie Wochenenden auf Antrag zu übertragen, mit der Folge, dass diese Wochenenden zwingend zusätzlich im zweiten Kalenderhalbjahr zu gewähren sind.
    �� Die Antragstellung muss spätestens vier Wochen nach Ende des Ausgleichzeitraumes erfolgen.

    Das Antragsformular zur Übertragung nicht gewährter freier Wochenenden können Sie hier online aufrufen: https://www.msgp.pl/UHQReLt

    ➡️ Weitere Infos: https://www.msgp.pl/7k2CIkt“
    Wissen macht nichts.



  5. #300
    Diamanten Mitglied
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    Schwarzwald
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    Hallo,

    ich habe constanze so vestanden, dass es um das auf alle Fälle zu gewährende Wochenende geht.
    Ich habe den Tarifvertag so verstanden, dass in jedem MoNAT ein freies Wochenende zu gewähren ist und zusätzlich im Durchschnitt eines halben Jahres zwei Wochenenden pro Monat frei sein sollten.
    Zum einen Antrag auf Übertragung stellen (bis 28.07.20), aber wenn das einzelne freie Wochenende pro Monat nicht eingehalten wird, würde ich zunächst zum Betriebsrat gehen.

    6 Jedenfalls ein freies Wochenende pro Monat ist zu gewährleisten

    Gruß abcd



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