§ 35 gilt für unbefristete Verträge.
Bei dir müssten es sechs Wochen zum Monatsende sein (§ 31)
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Steht unmissverständlich im Tarifvertrag.
§35
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
(...)
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
§ 35 gilt für unbefristete Verträge.
Bei dir müssten es sechs Wochen zum Monatsende sein (§ 31)
Geändert von vanilleeis (02.11.2019 um 13:53 Uhr)
Genau, da gibt es zwei Paragraphen, deshalb auch die Unsicherheit. Aber da ich einen befristeten Vertrag habe, denke ich eigentlich auch, dass ich 6 Wochen zum Monatsende kündigen kann, also z.B. nächstes Jahr zu Ende Januar oder Februar und nicht erst zu Ende März
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Bei uns ist die Nachzahlung mittlerweile eingegangen. Allerdings fanden wohl in der Verwaltung und mit den Chefärzten auch mehrere Krisensitzungen statt, weil unsere Klinik finanziell echt klamm da steht. Es ist seit Jahren schon im Gespräch, dass das Haus an eine der Ketten verkauft wird, letztes Jahr war es wohl auch schon einmal konkreter. Es ist wohl gar nicht so abwegig, dass durch die Gehaltserhöhungen und zu erwartenden Zuschläge auf die Dienste bei mehr als 4 Diensten/Monat/Halbjahr (so gering sie auch sind) das Haus jetzt wirklich abgegeben wird. Hoch verschuldet sind wir auf jeden Fall, die Tariferhöhung wäre wenn dann das letzte Tröpfelchen gewesen.
Gibt es in anderen Häusern eine ähnliche Problematik, dass der neue VKA praktisch der „Todesstoß“ sein könnte?