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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #271
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    Assi
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    Bei uns (komm. Maximalversorger) gab es ebenfalls bisher keine Nachzahlung. Die "freien" WE während Krankheit/Urlaub zählen explizit zu den freien Wochenenden (im Tarifvertrag steht auch nichts, was dem konkret widersprechen würde). Auch ist weiterhin eine Arbeitszeiterfassung nicht existent (und auch bis auf Weiteres nicht geplant).

    Recht magere Ausbeute also...



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  2. #272
    Registrierter Benutzer
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    Goro's Lair
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    Vor-Hölle
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    Korrigiert mich in meinem dummen Denken, aber geht es bei der Diskussion um freie Wochenenden nicht um Zeiträume WÄHREND der Arbeit? Also um Zeit, die man "arbeiten kann"? Ist per Definition Krankheit nicht die Antithese von Arbeitsfähig? Sonst müsste ja eine Erkrankung während eines Urlaubs auch "gelten" ?
    Wie kann ein WE "frei" sein, wenn man krank ist? Hmm...wobei...



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  3. #273
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Dienstanweisung bezüglich der Planung an die personaloberärzte/Chefärzte.

    Unterstützung: ja, hat der MB zugesagt. Aber das sind dann Einzelfallentscheidungen, die man gerichtlich erwirkt. Der GF hat klar gesagt, dass sie sich erst anders ausrichten, wenn es eine Grundsatzentscheidung gibt und die kann Jahre dauern.
    Zum einen - ich sagte es bereits - ist das eine Angelegenheit, die man schon im einstweiligen Rechtsschutz mit einer Unterlassungsanordnung klären kann, dann hat man binnen weniger Wochen die Beschwerdeentscheidung des LAGs (und darüber ist nur der blaue Himmel der Rechtskraft). Ganz wichtig dabei: Dienstplanung ist eine unvertretbare Handlung (=kann nicht von einem Dritten vorgenommen werden), daher die Haftandrohung gegen den Geschäftsführer nicht vergessen.

    Der zweite Hebel ist die Mitbestimmung. Der Dienstplan ist mitbestimmt und Aufgabe des Betriebsrats ist auch die Einhaltung von Tarifverträgen zu überwachen. Ohne Forumshopping zu betreiben, aber es gibt sowohl beim LAG Hamm als auch beim LAG Berlin-Brandenburg gefestigte Rechtsprechung dazu, dass Patientenversorgung gegenüber den Mitbestimmungsrechten nachrangig ist. Damit ist auch und zusätzlich auf diesem Weg (hier allerdings ohne Haft, hier darf nur mit maxima 10.000€ pro Tag gebeugt werden) eine Untersagung möglich.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #274
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Ich habe Überstunden eingeklagt.
    Freut mich, dass Du die Klage gewonnen hast.
    Wie konntest Du nachweisen, dass die Überstunden angeordent waren? Denn sicherlich kann man sie nur so einklagen? Oder wie ist es Dir gelungen, Recht zu bekommen?

    Bei uns gab es vor ca. einem halben Jahr, als ich gerade in dem Haus angefangen hatte, einen Schrieb, in dem uns mitgeteilt wurde, dass bis incl. Dezember 2019 Überstunden bezahlt werden würden.
    Ich bin gespannt, wie es dann im nächsten Jahr weitergeht; möchte mir aber vorsichtshalber schonmal eine korrekte Dokumentation für anfallende Überstunden angewöhnen. Daher meine Nachfragen.



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  5. #275
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Autolyse, ich habe dazu nicht die Energie derzeit. Ich habe mit dem AZG argumentiert, meine Bedingungen gestellt und sollten die nicht eingehalten werden, bin ich weg. Traurig ist nur, dass der Tarifvertrag solche Pokerspiele notwendig macht, dabei aber als das große Meisterwerk dargestellt wird



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