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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #286
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Spricht irgendwas dagegen, das dem MB mal mitzuteilen? Ggf. auch in sozialen Medien? Man muss sich über die Blödheit des Vereins ja nicht nur im Stillen ärgern...
    Grundsätzlich spricht nichts dagegen und man sollte auch reichlich davon Gebrauch machen. Ich bezweifle allerdings, daß etwas bei rauskommt.
    Es ist ja nicht so, daß diese Regelungen von Nichtfachleuten unter Zeitdruck verfasst worden wären, sondern eher im Gegenteil. Wie lange hat das nochmal gedauert? Ich unterstelle mal, daß es genauso gewollt ist, was da drinsteht. Warum auch immer....
    Und solange es nicht zum Liebesentzug, sprich Austritt kommt, kann man auch in der jetzigen TvL (Uni-) Runde seitens des MB genauso verfahren.
    Das geile ist ja, daß der MB mit der Rechtsberatung wirbt...also je unklarer die Tarifverträge, umso mehr Beratungsbedarf und umsomehr Eintritte und damit Einnahmen. Die Ausgaben (gibt es eigentlich mittlerweile eine Streikkasse bzw. hat schon jemand Geld daraus erhalten?) für die Mitglieder halten sich dagegen im Rahmen- eigentlich gar nicht so dumm. Solange sich Leute finden, die das mitmachen...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #287
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    Vielleicht ist es ein bisschen "off-topic", aber: wer bestimmt das, ob die Stunden vom Bereitschaftsdienst nicht bezahlt werden, sondern durch entsprechende Freizeit abgegolten werden? Arbeitgeber? Arzt selbst? In unserem Haus gibt es sowohl die Abteilungen, wo die Bereitschaftsdienststunden bezahlt werden als auch die Abteilungen, wo die Bereitschaftsdienststunden ausschließlich durch Freizeit abgegolten werden (auch am Samstag und Sonntag zum Beispiel, als Bezahlung gibt es nur diese kleine Zuschläge). Ich habe das leider in TV-Ärzte VKA nicht gefunden. Danke für die Antworten im Voraus! LG



  3. #288
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Das ist individuelle Vereinbarungssache. Meistens gibt es eine Regelung pro Abteilung, aber es ist für einen Chef durchaus möglich, eine Einzelfalllösung zu stricken



  4. #289
    Oberpropofolist
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    Hallo!
    Ich habe eine Frage zum VKA Tarifvertrag.

    Da steht geschrieben:

    "Bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft gemäß der Absätze 2 bis 9 hat die Ärztin/der Arzt an mindestens zwei Wochenen- den (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat im Durchschnitt inner- halb eines Kalenderhalbjahres keine Arbeitsleistung (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) zu leisten. 2Darüber hinausge- hende Arbeitsleistung (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbe- reitschaft) sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Pati- entensicherheit droht. 3Auf Antrag der Ärztin/des Arztes sind die nach Satz 2 nicht gewährten freien Wochenenden innerhalb des nächsten Kalender- halbjahres zusätzlich zu gewähren, jede weitere Übertragung auf das da- rauffolgende Kalenderhalbjahr ist nicht möglich. 4Am Ende dieses zweiten Kalenderhalbjahres müssen alle freien Wochenenden gewährt sein. 5Der Antrag nach Satz 3 ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Aus- gleichszeitraumes nach Satz 1 zu stellen. 6Jedenfalls ein freies Wochen- ende pro Monat ist zu gewährleisten."

    Heisst das, dass wenn man in einem 3-Schichtsystem ohne Bereitschaftsdienste arbeitet ( z.b. Intensivstation), der Passus mit den 2 freien Wochenenden hinfällig ist ?

    VG

    Lizard
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



  5. #290
    Registrierter Benutzer
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    16.11.2016
    Beiträge
    19
    Beim Schichtdienst hat man ja, wnen man an DEN Wochenenden arbeitet, dafür unter der Woche mal frei. Würde also davon ausgehen, dass das mit den zwei Wochenenden für den Schichtdienst nicht zutrifft. Genau die gleiche Frage habe ich mir letztens aber auch gestellt.. M



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