Ich habe gerade versucht den Tarifvertrag zu finden, aber es gibt weiterhin nur die alte, bzw. aktuelle Version. War ich zu blöd zum Finden?
Weiß man, ab wann alles in Kraft tritt? Wann das erste mal das höhere Grundgehalt ausgezahlt wird zB?
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Geändert von FirebirdUSA (27.05.2019 um 22:28 Uhr)
Ich habe gerade versucht den Tarifvertrag zu finden, aber es gibt weiterhin nur die alte, bzw. aktuelle Version. War ich zu blöd zum Finden?
Weiß man, ab wann alles in Kraft tritt? Wann das erste mal das höhere Grundgehalt ausgezahlt wird zB?
"Abgeschlossen" heißt erstmal: Die zuständigen Verhandlungskomissionen haben sich auf die Eckpunkte geeinigt. Jetzt müssen die weitergehenden Instanzen beider Parteien den Abschluss noch bestätigen. Dann müssen sich die Rechtsabteilungen hinsetzen und die verhandelten Eckpunkte entsprechend formulieren, dem müssen beide Parteien zustimmen. Dann wird der irgenwann veröffentlicht. Das wird schätze ich noch nen guten Monat dauern, vor August würde ich nicht damit rechnen dass der veröffentlicht geschweige denn nachgezahlt wird.
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Übrigens behauptet der MB noch nicht mal selbst, daß es eine ordentliche Gehaltserhöhung war.
Zitate aus dem DÄB 22
" Zwar gab es vereinzelt Kritik an der langen Laufzeit des Tarifvertrages und der Höhe der ausgehandelten Gehaltszuwächse."
"Natürlich habe der MB noch weitere Wünsche, sagte Henke mit Blick auf den jüngsten Tarifabschluss. Aber wesentliche strukturelle Forderungen seien erfüllt. Das sei im Zweifel wichtiger als höhere Gehälter." so R. Henke
Heißt konkret, die anderen Eckpunkte wie freie Wochenenden, verbindliche Zeiterfassung usw. wurden gegenüber einer Gehaltserhöhung priorisiert. Und im Umkehrschluss: wenn die "strukturellen Forderungen" auch nicht oder nur teilweise erfüllt werden (wovon ich ausgehe), ja...dann haben MB und VKA die Arbeitnehmer kräftig ver*****
Bei einem fix vereinbarten Gehalt kann man nun mal weniger tricksen als mit irgendwelchen Wischiwaschipunkten in den Arbeitsbedingungen.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"