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Zitat von
Shizr
Meine spontane Vermutung (die ich leider nicht mit Rechtsquellen untermauern kann), wäre folgende:
- Der Versicherer zahlt für den Arbeitnehmer.
- Der Versicherer nimmt anschließend den Arbeitgeber in Regress.
Dass in so einer Konstellation der Arbeitnehmer am Ende der Dumme ist, erscheint mir doch extrem unwahrscheinlich.
Absolut. Genauso läuft es. Die GUV haftet (bei vorliegenden Tatbestandsvoraussetzungen) immer für den Arbeitnehmer und der Regress kommt dann gegen den Arbeitgeber, wenn es grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln war (§§ 104 ff. SGB VII).