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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Computerzugang und Türenöffner sperren sobald jemand ausgestempelt hat



  2. #62
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Wie läuft sowas eigentlich rein versicherungstechnisch??
    Meine spontane Vermutung (die ich leider nicht mit Rechtsquellen untermauern kann), wäre folgende:

    - Der Versicherer zahlt für den Arbeitnehmer.
    - Der Versicherer nimmt anschließend den Arbeitgeber in Regress.


    Dass in so einer Konstellation der Arbeitnehmer am Ende der Dumme ist, erscheint mir doch extrem unwahrscheinlich.



  3. #63
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Müsste sich ein Arbeitnehmer, der „heimlich“ gegen das AZG verstößt und dann einen Fehler macht, sich nicht fragen lassen, wie das passieren konnte?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #64
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Müsste sich ein Arbeitnehmer, der „heimlich“ gegen das AZG verstößt und dann einen Fehler macht, sich nicht fragen lassen, wie das passieren konnte?
    Mei, dann hat man halt vergessen wieder einzustempeln. Noch glaubwürdiger klingt dieses Argument wenn man nach der OP nochmal stempelt. Der Automat erkennt und dokumentiert das dann als Ausstempeln, es wird aber nicht als Zeit erfasst weil man keine Einstempelzeit hat. Aber es ist offiziell dokumentiert dass man da war und man hat sogar mal gestempelt. Ein einziges Mal stempeln kann man ja mal vergessen...

    Schön langsam ist die Diskussion gaaaanz weit weg vom Tarifabschluss...

    Lasst uns lieber dort ein wenig weiter spekulieren. Themen beispielweise:
    - Bereitschaftsdienst: wenn wir nur noch 4 pro Monat machen dürfen, wird dann ein Schichtdienst eingeführt um das zu umgehen?
    - Arbeitszeit: wenn wir keine regulären Pausen haben (Chirurgie und so) und nur tatsächlich genommene Ruhepausen abgezogen werden... bekommt dann der Chef ein Problem weil die aktuelle Praxis nicht Arbeitszeitgesetz-konform ist oder wird diese Regelung einfach nicht eingehalten?
    - Dienstpläne: da bin ich mal gespannt wie die Zuschläge ausfallen wenns keinen Dienstplan 4 Wochen vor Beginn des Monats gibt.
    - Zuschläge für kurzfristiges Einspringen: bin gespannt wie die ausfallen sollen
    - Minusstundenproblematik: hab ich es richtig verstanden dass dies nur für Bereitschaftsdienste gilt? Was ist mit Schichtdienst wenn eine Schicht (z.B. Spätschicht) nur 6,5h dauert (incl der 30 min Pause die man nicht nehmen kann, also 6h). 1 Woche Spätschicht -> 10 Minusstunden...
    - Rufbereitschaft: wurde bisher gar nicht erwähnt. Keine geforderten Mindestzeiten, keine maximale Einsatzhäufigkeit, nix. Schade eigentlich, wäre auch spannend.
    Geändert von anignu (27.05.2019 um 23:16 Uhr)



  5. #65
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Meine spontane Vermutung (die ich leider nicht mit Rechtsquellen untermauern kann), wäre folgende:

    - Der Versicherer zahlt für den Arbeitnehmer.
    - Der Versicherer nimmt anschließend den Arbeitgeber in Regress.

    Dass in so einer Konstellation der Arbeitnehmer am Ende der Dumme ist, erscheint mir doch extrem unwahrscheinlich.
    Absolut. Genauso läuft es. Die GUV haftet (bei vorliegenden Tatbestandsvoraussetzungen) immer für den Arbeitnehmer und der Regress kommt dann gegen den Arbeitgeber, wenn es grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln war (§§ 104 ff. SGB VII).
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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