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Zitat von
SineNomine
Ist im 1. Jahr und arbeitet mit Berufserlaubnis (Nicht-EU), was beides irgendwo mit hineinspielen mag. Aber da das jetzt kein Einzelfall war, finde ich das schon ziemlich nervig, da es sich eben nachteilig auf die Arbeitsbedingungen auswirkt.
Sie schadet damit auch sich, da z.B. bei einem Wegeunfall die BG nicht zuständig ist. Mit schlimmstenfalls Konsequenzen bis zur Rente. Falls ein elektronisches Zeiterfassungssystem genutzt wird, würde ein cleverer Jurist dann auch noch eine Urkundenfälschung daraus machen (z.B. um die KH-Leitung "reinzuwaschen"). Sollte man ihr mal sagen. Solche Probleme will man ja nicht im 1. WBJ als zumal als nicht EU-ler haben...
Meine Hoffnung ist, daß mit dem unlängst ergangenen EU-Urteil auch eine verschärfte Überwachungspflicht einhergeht und der Zoll neben "nicht eingeloggten" Bauarbeitern oder Spülgehilfen auch mal sowas kontrolliert. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"