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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #211
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    Jetzt muss ich mal aus Interesse fragen, ist es bei euch so schwierig mit dem nehmen der Pause?

    Bei uns ist es so, wir kommen regelmäßig zu einer halbstündigen Pause. Müssen dafür auch nicht ausstempeln. Und arbeiten dann einfach weiter. Die Pause wird automatisch vom Tag abgezogen.
    Sollte man die Pause tatsächlich einmal nicht nehmen können, sagen wir das unserer Abteilungs-Sekretärin, und die bucht die halbe Stunde dann quasi als Überstunden drauf.

    Sind wir damit ein Exot? Wir haben auch seit Jahren eine elektronische Arbeitszeiterfassung mit Chip.
    Ja. Schwierig. Extrem schwierig.

    Bei uns gibt es die Einteilung die lautet Station, OP oder Sprechstunde oder sowas und dann den ganzen Tag. Wenn man auf Station ist rödelt man sowieso den ganzen Tag durch weil man eine große Menge an schwer kranken Menschen alleine versorgt, allen Papierkram mit Aufnahmebrief, Entlassbrief machen darf, dann noch Spezialjobs dazu kommen, sämtliche Aufnahmen, teilweise in der Notaufnahme die Leute anschauen usw... klappt eh nicht in 8h. Im OP ist man den ganzen Tag halt am Tisch, als Assistent schleust man noch mit aus und dann hat man bissl Zeit bis der nächste Patient im Saal ist. Bissl. Völlig unkalkulierbar, zwischen null und 30 Minuten. Meist sind es 15 Minuten, manchmal (selten) lösen sich die Anästhesisten aber auch grad ab und die rufen schon an dass man endlich kommen soll wenn der andere Patient noch nicht mal ausgeschleust ist. Und diese 15 Minuten die man meist hat und nebenbei das Telefon hat und dokumentiert und sich nebenbei einen Kaffee reinzieht kann man auch nicht als Pause werten. Und bei der Sprechstunde sind immer so viele Patienten einbestellt dass man vor 16 Uhr sowieso in keinster Weise verschnaufen kann. Außer man verzichtet darauf sofort den Ambulanzbrief zu diktieren, dann muss man das halt nach der Sprechstunde nachholen und es ist umso grausamer wenn man über 10 Briefe noch nachträglich diktiert...
    Also nein, bei unsrer Struktur und Besetzung gibts grad keine sinnvolle Pausemöglichkeiten.
    Und im Wochenenddienst wenn jederzeit ein Schockraum kommen kann hat man auch keine Möglichkeit. Also schon sich mal hinzusetzen und einfach was zu essen, das muss dann halt sein, aber nicht das Telefon abzugeben und einfach mal zu gehen. Geht nicht. Also keine echte Pausenmöglichkeit.

    Ansonsten haben wir auch eine elektronische Zeiterfassung, müssen die Überstunden halt beantragen aber die wurden bisher immer ohne Kommentar genehmigt.



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  2. #212
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    War abzusehen. Verpflichtende elektronische Zeiterfassung die nicht manipuliert wird ist für Kliniken in Deutschland wie aufgereinigtes Weihwasser für den Teufel.

    Bleibt nur zu hoffen, dass das Urteil das EuGH irgendwann (wie oben schon geschrieben) in entsprechenden Gesetzen mündet. Vllt gibt es ja ausnahmsweise mal keine Ausnahme für Ärzte.



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  3. #213
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    [...]
    Ich interpretiere das grundsätzlich mal folgendermaßen: Sobald ich komme stemple ich ein. Udn wenn ich gehe stemple ich aus. Wenn ich keine Pause bekomm in der ich auch mal das Telefon abgeben kann im Volldienst dann stemple ich nicht.
    Daraus folgt bei einer geplanten Arbeitszeit von 7:30 bis 16:00 (incl. 30 min Pause) dass ich bei einer durchgehenden Anwesenheit von 7:15 bis 16:15 (Stempelzeiten!) insgesamt 9h für den Tag gutgeschrieben bekomm. Und das müsste eigentlich automatisch erfolgen. Nix mehr mit "automatisch die Pausenzeit abziehen" oder sowas.

    Ist doch gut, oder?
    Genauso ist es auch. Die Alternative zur elektronischen Arbeitszeit muss die gleiche Genauigkeit haben, das bedeutet eine vollkommene Äquivalenz und eröffnet damit faktisch nur die Möglichkeit für alternative mechanische Systeme (=Lochstempelkarte). Die tatsächlich gewährten(!= genommenen) Pausen bedeutet auch, dass der Arbeitgeber die Verantwortung und Beweislast dafür trägt, dass dies auch möglich ist.
    Der Arbeitgeber behauptet, dass Du deine Pause am Wochenende nicht nimmst. Du bestreitest das mit Vortrag wie dargelegt fürs Wochenende. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass er die strukturellen Möglichkeiten geschaffen hat Dir auch eine Pause zu gewährleisten (=Ersatzkraft am Wochenende zum Beispiel). Kann er das nicht, dann scheitert er mit seiner Einwendung. Das ist insofern unangenehm für die Arbeitgeberseite, weil sie damit automatisch in der Strafbarkeit über den Beharrlichkeitsverstoß nach §§ 22 I Nr. 2, 23 I Nr. 2 ArbZG landet. Die Bezirksregierungen haben da entsprechende Daumenschrauben zur Verfügung.

    Der Tarifvertrag muss auch für sich keine Sanktion beinhalten. Die folgen schon aus den allgemeinen Grundsätzen. Für ein Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaften gilt der Tarifvertrag wie ein Gesetz. Die Gewährung von Pausen ist eine unvertretbare Handlung des Arbeitgebers (bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte), also eine Handlung die nicht von einem xbeliebigen Dritten vorgenommen werden kann, also findet da im Extremfall Zwangshaft statt und man glaubt gar nicht wie motivierend ein richterlicher Beschluss ist in dem Haft angedroht wird.
    Daneben ist es Sache der tarifvertragschließenden Gewerkschaft die Arbeitgeberseite an die Einhaltung der Tarifverträge zu erinnern und nötigenfalls gerichtlich zu zwingen.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #214
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    @Autolyse
    Und was ist mit Mitarbeitern die NICHT im MB sind? Gilt für die der Tarfivertrag nicht wie ein Gesetz?!



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  5. #215
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Daneben ist es Sache der tarifvertragschließenden Gewerkschaft die Arbeitgeberseite an die Einhaltung der Tarifverträge zu erinnern und nötigenfalls gerichtlich zu zwingen.
    Schön, das ganze auch noch mal von anderer Seite zu hören. Der MB gibt sich stattdessen mit einer lächerlichen Petition ab (eine von 14.000 dieses Jahr). Aber wie sagte schon Stromberg: "Nichtkönnen wohnt in der Nichtwollen-Straße".

    In dem Moment, wo der Einzelne den AG gerichtlich zum Einhalten des Tarifvertrages zwingen muß, wird das ganze nämlich mangels Masse und mangels Spina sinnlos. Es geht schon damit los, daß vermutlich ein erheblicher Anteil der WBA keine Rechtsschutzversicherung hat- und der MB wird kaum gerichtliche Auseinandersetzungen betreiben wollen, in denen er sich mangelnde Kontrolle bescheinigen lassen muss...

    Wenn ich nicht eh schon ausgetreten wäre, dann hätte ich es spätestens mit dieser Petition getan. Und für die "Gehaltssteigerungen" werde ich trotzdem später in Mithaftung genommen, weil die Einkünfte der ÄV ja dann nur in dem gleichen Maße steigen. Den Rest erledigt die Niedrigzinspolitik und die Mißwirtschaft der ÄVen.
    Geändert von tarumo (13.10.2019 um 05:20 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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