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  1. #216
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Schön, das ganze auch noch mal von anderer Seite zu hören. Der MB gibt sich stattdessen mit einer lächerlichen Petition ab (eine von 14.000 dieses Jahr). Aber wie sagte schon Stromberg: "Nichtkönnen wohnt in der Nichtwollen-Straße".

    In dem Moment, wo der Einzelne den AG gerichtlich zum Einhalten des Tarifvertrages zwingen muß, wird das ganze nämlich mangels Masse und mangels Spina sinnlos. Es geht schon damit los, daß vermutlich ein erheblicher Anteil der WBA keine Rechtsschutzversicherung hat- und der MB wird kaum gerichtliche Auseinandersetzungen betreiben wollen, in denen er sich mangelnde Kontrolle bescheinigen lassen muss...[...]
    Soweit mir bekannt ist hat noch nie eine Gewerkschaft einen Arbeitgeberverband gerichtlich zwingen müssen den Tarifvertrag einzuhalten. Das ist auch nicht das Niveau auf dem eine solche Auseinandersetzung abläuft. Ausgangspunkt ist die Meldung von Arbeitnehmern an die Gewerkschaft, dass sich ein Unternehmen nicht an den Tarifvertrag hält. Der weitere Prozess ist dann informell und geht von Gewerkschaft an den Arbeitgeberverband und dann klingelt im betroffenen Unternehmen wenig später das Telefon...
    Zuerst gibt es informellen Druck und dann Verbandsstrafen. Der Arbeitgeberverband wird sich nämlich nicht die Blöße geben seine Mitgliedsunternehmen nicht im Griff zu haben. Denn auch dort weiß man, dass eine Gewerkschaft ihren Tarifvertrag nicht gerichtlich durchsetzen wird, sondern ihn außerordentlich kündigen. Die dann folgenden Angriffsmittel werden sich nicht (nur) gegen das sich tarifwidrig verhaltende Unternehmen richten, sondern auch gegen besonders verletztliche Arbeitgeber. Das weiß der Arbeitgeberverband und wird deswegen seinen Tarifvertrag nach Innen durchsetzen.

    Trennung.
    Für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gilt der nur Kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  2. #217
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Mir ist grad aufgefallen, dass diese zwei freien WE im Monat nur für Ärzte gelten sollen, die Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft leisten. Zumindest lese ich das im neuen TV so. Wenn ich Wechselschichten auf der ITS mache oder Regeldienste am WE gilt das dementsprechend nicht?! Oder hab ich nur was überlesen?



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  3. #218
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von crossie Beitrag anzeigen
    Mir ist grad aufgefallen, dass diese zwei freien WE im Monat nur für Ärzte gelten sollen, die Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft leisten. Zumindest lese ich das im neuen TV so. Wenn ich Wechselschichten auf der ITS mache oder Regeldienste am WE gilt das dementsprechend nicht?! Oder hab ich nur was überlesen?
    Ja, das liest sich in der Tat so. Allerdings ist dann wiederum ausdrücklich erwähnt, daß dann die Wochendenden frei von RB, BD oder Regelarbeit zu bleiben haben und daher ist das ganze insgesamt unlogisch. Bleibt abzuwarten, wie das von den Kliniken umgesetzt wird. Vielleicht gibt es auch noch einen Protokollnachtrag vom MB. Natürlich nur, wenn das nicht von vorneherein als gemeine Hintertür gedacht war...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  4. #219
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Es geht wohl darum, dass bei klassischem Schichtdienst zumindest theoretisch die Sollarbeitsstunden eben auf den Monat aufgeteilt werden es und für ein gearbeitetes Wochenende entsprechende X-Tage unter der Woche gibt. Bei BD kommen Wochenendtage ja oben drauf. Ich frage mich, wie das in meiner Klinik damals hätte gehandhabt werden müssen. Schichtdienst unter der Woche. Die Nächte am Wochenende 12h waren BD und die Tage mit 12h am Wochenende angeordnete Überstunden und damit Vollarbeitszeit.



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  5. #220
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Es geht wohl darum, dass bei klassischem Schichtdienst zumindest theoretisch die Sollarbeitsstunden eben auf den Monat aufgeteilt werden es und für ein gearbeitetes Wochenende entsprechende X-Tage unter der Woche gibt.
    Die Rede bzw. die Forderung vom MB war aber ausdrücklich von "freien Wochenenden" im Sinne der sozialen Teilhabe. Und nicht von eh schon gesetzlich garantierten freien Tagen nach Schichtdienstwochen. Da sind vier, womöglich nicht zusammenhängende, freie Tage erst mal was anderes. Zumal kaum ein Arbeitgeber damit hausieren gehen würde, daß er zumindest das Minimum von zwei freien Tage im Monat ermöglicht...und wenn eine "Patientengefährdung" vorliegt, nocht nicht einmal das....
    Bin gespannt, wie die Personalabteilungen dies umsetzen.
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