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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #261
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ich bin froh, daß ich diesen Beitrag nicht schreiben musste, sonst hätte man mir wieder direkt MB-bashing vorgeworfen. Selbstverständlich ist die Klage gegenüber dem Arbeitsgericht selbst zu finanzieren (das sollten sich diejenigen hinter die Ohren schreiben, die meinen, eine MB-Mitgliedschaft würde irgendwie eine Rechtsschutzversicherung ersetzen) und die Wahrscheinlichkeit, daß ein einzelner WB dies tut, ist aufgrund der asymmetrischen Abhängigkeit ggü. dem AG doch recht klein.
    Eine "Gewerkschaft", die aber auf Durchsetzung der von ihr verhandelten Verträge verzichtet, verdient den Namen nicht wirklich.
    Nachdem die "Neue" ja auch schon wieder so eine Multifunktionärin ist, die vmtl. im Studium das letzte Mal einen Patienten gesehen, geschweige denn "Dienste" gemacht hat, sollte man auch hier keine Besserung erwarten.
    Hat denn einer gefragt ob sie die Klage unterstützen? Natürlich ist die Klage der einzige Weg. Was sollen sie sonst raten? .... insofern bis zum Beweis des Gegenteil ist es Bashing... bei uns wurde min. 1 Klage in den letzten Jahren vom MB unterstützt (& gewonnen)



  2. #262
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wo steht das denn eigentlich mit der Verrechnung mit Krankheit? Ich finde da nichts zu.



  3. #263
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    Das war auf der Versammlung von Vanilleeis. Da wurde das als Beispiel genannt. Genau wie "50% Kräfte müssen trotzdem 4 Dienste machen"
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



  4. #264
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Jo mündlich... Aber gibt es das auch schriftlich?



  5. #265
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ich bin froh, daß ich diesen Beitrag nicht schreiben musste, sonst hätte man mir wieder direkt MB-bashing vorgeworfen. Selbstverständlich ist die Klage gegenüber dem Arbeitsgericht selbst zu finanzieren (das sollten sich diejenigen hinter die Ohren schreiben, die meinen, eine MB-Mitgliedschaft würde irgendwie eine Rechtsschutzversicherung ersetzen) und die Wahrscheinlichkeit, daß ein einzelner WB dies tut, ist aufgrund der asymmetrischen Abhängigkeit ggü. dem AG doch recht klein.
    Eine "Gewerkschaft", die aber auf Durchsetzung der von ihr verhandelten Verträge verzichtet, verdient den Namen nicht wirklich.
    Nachdem die "Neue" ja auch schon wieder so eine Multifunktionärin ist, die vmtl. im Studium das letzte Mal einen Patienten gesehen, geschweige denn "Dienste" gemacht hat, sollte man auch hier keine Besserung erwarten.
    Ehm, na klar ist der Weg die Klage vor dem Arbeitsgericht und letztendlich ein Vergleich. Und das der MB nichts macht stimmt einfach nicht. Ich hatte bei meiner Klage volle anwaltliche Unterstützung von Anfang bis Ende. Es gab ca 6-8 Schriftwechsel vor Einreichung der Klage. Hat alles der MB-Anwalt übernommen inkl. Klageschrift und Betreuung an zwei Verhandlungstagen. War auch übrigens kostenlos. keinen Cent musste ich finanzieren.



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