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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #266
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Ich hatte bei meiner Klage volle anwaltliche Unterstützung von Anfang bis Ende.
    Worum ging es in Deiner Klage?



  2. #267
    Diamanten Mitglied
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    Ich habe Überstunden eingeklagt. Das Problem ist, das kein Arbeitgeber beim ersten Anwaltschreiben nachgibt sondern immer versucht Gesetze für sich auszulegen. Durch Hinhaltetaktik wird dann versucht den AN von der Klage abzuhalten. Wer geht schon gerne vor Gericht. Arbeitsgerichte sind meiner Erfahrung nach sehr AN freundlich und schauen den Firmen gerne auf die Finger.



  3. #268
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Jo mündlich... Aber gibt es das auch schriftlich?
    Es gibt eine Dienstanweisung bezüglich der Planung an die personaloberärzte/Chefärzte.

    Unterstützung: ja, hat der MB zugesagt. Aber das sind dann Einzelfallentscheidungen, die man gerichtlich erwirkt. Der GF hat klar gesagt, dass sie sich erst anders ausrichten, wenn es eine Grundsatzentscheidung gibt und die kann Jahre dauern.



  4. #269
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Dienstanweisung bezüglich der Planung an die personaloberärzte/Chefärzte.

    Unterstützung: ja, hat der MB zugesagt. Aber das sind dann Einzelfallentscheidungen, die man gerichtlich erwirkt. Der GF hat klar gesagt, dass sie sich erst anders ausrichten, wenn es eine Grundsatzentscheidung gibt und die kann Jahre dauern.
    Das glaube ich sofort...



  5. #270
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Ehm, na klar ist der Weg die Klage vor dem Arbeitsgericht und letztendlich ein Vergleich. Und das der MB nichts macht stimmt einfach nicht. Ich hatte bei meiner Klage volle anwaltliche Unterstützung von Anfang bis Ende. Es gab ca 6-8 Schriftwechsel vor Einreichung der Klage. Hat alles der MB-Anwalt übernommen inkl. Klageschrift und Betreuung an zwei Verhandlungstagen. War auch übrigens kostenlos. keinen Cent musste ich finanzieren.
    Bevor wir uns mißverstehen: natürlich vertritt der MB Mitglieder (ich habe hier auch entsprechende Urteile schon verlinkt). Das sind aber immer nur so Klein-Klein-Fälle wie Überstunden, Weiterbildungsfragen etc.
    An die richtig "großen" und "systemgefährdenden" Fälle traut man sich nicht heran, so wurde z.B. die Klage vor dem EuGh wg. AZG vom MB eben nicht mitgetragen. Aus meiner MB-Zeit weiß ich, daß auch Klagen gegen die Ärztekammern nicht so gerne gesehen sind (wundert auch nicht, seit Monti sind ja alle MB-Chefs auch Chef/Innen irgendwelcher ÄK).
    Der Passus, daß eine Klage nur unterstützt wird, wenn sie mit den Interessen des MB konform geht (welche auch immer das sein mögen ), und sei sie auch noch so berechtigt, öffnet der Willkür Tür und Tor.
    Im Casino muß ja ab und an auch jemand gewinnen, sonst kommt irgendwann keiner mehr.
    Natürlich war ich bei der erwähnten Versammlung nicht dabei: Aber: der MB hätte doch hier schon mal seine Unterstützung in Aussicht stellen können. Es geht schließlich um das Unterlaufen eines unmittelbar zuvor abgeschlossenen Tarifvertrags, und zwar im großen Stil.
    Sollten in ein paar Jahren hier Urteile zustande gekommen sein, und zwar mit Unterstützung des MB, revidiere ich selbstverständlich meine Meinung. Ansonsten halte ich nicht viel von diesem "Gutdenk" (Orwell).
    Die "verlorenen" WE bis zu einem Urteil gibt es selbstverständlich nicht zurück, schon alleine deswegen ist hier Eile angesagt.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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