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  1. #26
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Insgesamt hört sich die ausführlichere Ausführung in meinen Ohren nicht schlecht an. Ich hoffe, dass die Punkte auch zügig in unserem TV (Diakonie) umgesetzt werden, was bisher der Fall war.

    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Hinzu kommt: Im Wege einer Beweislastumkehr muss der Arbeitgeber künftig die Behauptung beweisen, die Anwesenheit des ärztlichen Beschäftigten sei keine Arbeitszeit, sondern eine private Tätigkeit. Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches, unverzüglich zu gewährendes Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.
    Vor allem der erste Absatz sollte doch einiges erleichtern. Bin gespannt, wie lange es dauert, bis das auch überall ankommt und durchgesetzt wird! Vor allem, bis alle bereit sind, es auch vor Vorgesetzten einzufordern - das sehe ich nämlich häufig als springenden Punkt.

    Im Gleichklang mit der Gehaltssteigerung erhöhen sich rückwirkend zum 1. Januar 2019 auch die Bereitschaftsdienstentgelte in drei Schritten um insgesamt 6,5 Prozent. Auch die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit wird erhöht, wenn auch mit Zeitverzögerung: Ab 1. Januar 2021 wird der Bereitschaftsdienst in der Stufe I mit 70 Prozent bewertet, in Stufe II mit 85 Prozent und in Stufe III mit 100 Prozent. Gegenüber der bisherigen Bewertung als Arbeitszeit ist das in allen Stufen eine Steigerung um 10 Prozentpunkte.
    Bis 2021 isses leider noch lang hin. In unserer Abteilung könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Verwaltung versuchen würde, eine Rückstufung unserer BD-Stufe III in Stufe II anzugehen, ich hoffe, dass das nicht so ohne weiteres möglich ist.

    Dienstpläne müssen einen Monat im Voraus aufgestellt sein
    Dienstpläne müssen zukünftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden sämtliche betroffenen Bereitschaftsdienste höher bewertet, und für die Rufbereitschaften wird ein Zuschlag fällig. Wir glauben, dass von dieser Regelung eine disziplinierende Wirkung auf die Arbeitgeber ausgeht, die die Voraussetzungen für die verbindliche Dienst- und Arbeitsplanung ihrer Beschäftigten nicht zu schaffen bereit sind.
    DAS wird spannend!
    Wir haben aktuell noch nichtmal einen Wunschdienstplan für Juli - sind ja auch nur Sommerferien......

    Daneben haben wir auch einen Einstieg in ein System für Zuschläge bei kurzfristiger Inanspruchnahme erreicht. Auch hierbei geht es uns um die Verpflichtung der Arbeitgeber, Grundvoraussetzung für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit der ärztlichen Arbeits- und Lebenszeit zu schaffen
    Meiner Meinung nach seeeehr viel wert!! Gibt es eine Zeitenvorgabe für "kurzfristig"?

    Minusstundenproblematik wird entschärft
    Was bisher in jeder Tarifrunde am Widerstand der Arbeitgeber scheiterte, ist diesmal zumindest in Ansätzen gelungen: Durch verschiedene zukünftige Regelungsmechanismen entschärfen wir in der Folge die sogenannte Minusstundenproblematik, indem wir zum einen die Bereitschaftsdienste grundsätzlich höher bewerten und zum anderen einen nicht in Freizeit ausgleichbaren Zuschlag einführen.
    2021, richtig? Sind ja nur noch 19 Monate.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  2. #27
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Ärztinnen und Ärzte, die Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaftsdienste leisten, haben ab 1. Januar 2020 Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden im Monat (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres.
    [...]
    Dienstpläne müssen zukünftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden.
    Wichtige Frage in dem Kontext m.M.n.: Was ist mit Schichtdienst?

    Müssen auch die Dienstpläne vier Wochen vorher fertig sein, und gilt auch in diesem Punkt der Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat?



  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Theoretisch ja, aber die Personalabteilungen werden zusehen, dass sie das Schlupfloch finden.

    Das Problem sind ja auch nicht unbedingt die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, sondern dass es keinerlei Willen gibt, die Einhaltung bestehender Regelungen zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #29
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    Krass, dass es mit dem Dienstplan oft so schwer zu sein scheint.
    Ich hab meinen für Juli seit Ostern und der für August ist in Arbeit.
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



  5. #30
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von ][truba][ Beitrag anzeigen
    Krass, dass es mit dem Dienstplan oft so schwer zu sein scheint.
    Ich hab meinen für Juli seit Ostern und der für August ist in Arbeit.
    Bin zwar gerade im Urlaub, aber auf Nachfrage wurde das Bestehen eines Juni-Dienstplanes (!!) verneint (es gibt nur den Wunschplan, in den man sich selbst handschriftlich eingetragen hat) und einen Juli-Wunschplan zum Eintragen gibt es noch überhaupt gar nicht.

    Sollten die Regelungen bei uns übernommen und umgesetzt werden, wird das teuer für die Klinik! Darauf würde ich mich sehr freuen!!!

    Und wie gesagt: die Sommerferien sind nur noch 5 Wochen entfernt.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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