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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Wochenenden arbeite ich ja totzdem, wäre also auch schön zu wissen, welche...
    Im Haus haben wir Stationsdienst, Notaufnahmedienst und Spätdienst, alles mit Anwesenheit und gerne gut durchmischt. Auf Intensiv haben wir das klassische 3-Schicht-System. Für die Planung des Lebens ausserhalb des Krankenhauses wäre es schon schön, zu wissen wann man Termine etc ausmachen kann und das nicht erst 2 Wochen vorher. Aber schön, dass du so flexibel bist ;)
    Ich weiß zwar nicht woher du die Erkenntnis nimmst, dass ich flexibel bin..aber ok.
    An Schichtdienst hatte ich ungefähr 2min nach Abschicken des Textes gedacht, war auf der einen Seite zu müde/faul um es nochmal zu korrigieren, zum anderen ist es ja so, dass man nicht lebenslang/dauerhaft (außer vielleicht man ist in der Pflege) im Schichtdienst arbeitet (Stichwort: Zunahme des Zynismus, soziale Vereinsamung,...); mea culpa


    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Bis 2021 isses leider noch lang hin. In unserer Abteilung könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Verwaltung versuchen würde, eine Rückstufung unserer BD-Stufe III in Stufe II anzugehen, ich hoffe, dass das nicht so ohne weiteres möglich ist.
    Habt ihr die Möglichkeit eure Tätigkeiten während des BD nachhaltig zu dokumentieren?? Wenn ja: --> Machen
    Ist im Nachgang sicher die beste Möglichkeit zu beweisen WIE hoch die Arbeitsbelastung bei euch im BD ist (auch wenn ich ich nicht glaube, dass es realistisch über BD Stufe II hinausgeht...ist ja wie bei uns auch...wir haben auch Stufe III...aber das ist ein Witz...

    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Wichtige Frage in dem Kontext m.M.n.: Was ist mit Schichtdienst?

    Müssen auch die Dienstpläne vier Wochen vorher fertig sein, und gilt auch in diesem Punkt der Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat?
    Nach meinem Verständnis ist der "Dienstpläne müssen vier Wochen vorher fertig sein [...]" völlig losgelöst vom vorherigen Absatz, in dem es um die freien WE im Rahmen des BD und RD geht...



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  2. #37
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Wichtige Frage in dem Kontext m.M.n.: Was ist mit Schichtdienst?

    Müssen auch die Dienstpläne vier Wochen vorher fertig sein, und gilt auch in diesem Punkt der Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat?
    Ich hab diese Frage mal weitergeleitet und diese offizielle Antwort darauf erhalten:
    „Bei Schichtdienst ist grundsätzlich keine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - etwa durch eine Opt-out-Einwilligung - zulässig. Die Anzahl der maximal möglichen Dienste ist daher bereits auf diese Weise begrenzt. Zudem regelt der MB-Tarifvertrag bereits jetzt für den vollschichtigen Dienst in Paragraph 8 Abs. 3 einen Anspruch auf zwei freie Tage, von denen einer auf einen Sonntag fällt.
    Bei den jüngsten Tarifverhandlungen musste der MB als Tarifvertragspartei stets darauf achten, dass seine Forderungen kongruent zu der erklärten Kündigung sind, um die Rechtmäßigkeit der Tarifforderungen zu gewährleisten. Der Tarifvertrag lässt aber keine isolierte Kündigung der Vorschriften zum Schichtdienst zu, weswegen sich der MB auf die Durchsetzung der genannten Forderungen auch aus rechtlichen Gründen beschränken musste.“
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  3. #38
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Ich steige in die Diskussion jetzt nicht ein, da müßig, aber wenn ich mir angucke, was jetzt rausgekommen ist, wenn ich mir angucke, was vor nicht allzu langer Zeit (nämlich als der MB aus verdi ausgeschert ist) die Bezahlung anging, etc., dann frage ich mich, was ihr eigentlich wollt. Wenn ich TV-Ä/VKA in 2021 mit den letzten TvÖD-Zahlen vergleiche, und zwar für einen Berufseinsteiger (EG I Stufe 1), dann hat sich das Gehalt um mehr als 50% in 15 Jahren gesteigert. Wohlgemerkt Grundgehalt auf der Einstiegsstufe.
    Ja, ist nicht alles gut im Gesundheitswesen, geschenkt. Aber erwartet ihr, dass der MB jetzt zweimal "hexhex" macht und wir ein runderneuertes Gesundheitssystem nebst behebung des Fachkräftemangels in allen Sparten bekommen?

    Und dann mit Henne-Ei zu kommen - viel zu einfach. Wenn man sich selbst nicht engagiert, dann muss man eben mit dem leben, was die eigene Interessenvertretung rausverhandelt. Oder eben selbst aktiv werden. Oder sich einen anderen Job suchen.

    Das Ergebnis passiv abzuwarten und dann "scheisse" zu schreien ist etwas arm.
    Danke sehr, Sebastian- du sprichst mir aus der Seele... es ist ja auch nicht so, dass alle Aktiven über alle Maßen über jedes Detail unsteigerbar begeistert sind. Es ist halt ein Ringen. Und am Ende kommt ein Kompromiss heraus.
    Bei uns in Fulda gibts z.B. seit Jahrzehnten (glaub ich) elektronische Zeiterfassung- das war zu Beginn meines Arztdaseins auch ein entscheidendes Kriterium hier zu arbeiten-, seit einigen Jahren sind Überstunden nicht erwünscht (ab einer halben Stunde muss man begründen und innerhalb von ca. 2 Wochen ausgleichen), seit einigen Monaten gilt in etwa die jetzt im VKA -Gebiet gültige Dienstplan-Regelung mit Zuschlägen fürs freiwillige Einspringen. Ich find es gut, dass alle anderen nun auch diese Vorteile haben. Aber im Endeffekt ist für uns in Fulda nicht so ein wirklicher Quantensprung erreicht worden .
    Muss die Details nochmal genau lesen. Das mit dem Bereitschaftsdienst ist wohl besser geworden... Werden heute auf der HV des MB nochmal genauer informiert. Also, wenn sich hier noch Fragen ergeben - bin da gern bereit zu übermitteln
    Geändert von Anne1970 (26.05.2019 um 07:02 Uhr)
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  4. #39
    Diamanten Mitglied
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    Das eigentliche Problem in unserer Branche sehe ich darin, dass es von Seiten der Arbeitgeber kein Interesse gibt, die durch den TVÄ gestellten Bedingungen - ob es nun um Bezahlung oder Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geht- umzusetzen. Viele Regelungen, die uns als Arbeitnehmer schützen und den Arbeitgeber durch saftige Zuschläge bei Mehrarbeit sanktionieren sollen werden konsequent ignoriert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wir Ärzte sind nunmal leider ein pathetischer Haufen, wenn es darum geht die eigenen Rechte einzufordern. Je nach Klinik findet man außerdem ober- und chefärztlicherseits auch keine Unterstützung, oder schlimmer, eine systematische Unterschlagung bestehender Regelungen. Kein Gesetz der Welt wird uns helfen, solange es von Arbeitnehmerseite nicht auch konsequent eingefordert wird. Wie ich mich und meine Kollegen kenne, wird das aber so schnell leider nicht passieren.



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  5. #40
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    Wenn bei der Dienstplangestaltung der Tarifvertrag oder das Arbeitszeitgesetz verletzt wird, kann ich nur empfehlen, den Betriebsrat mit der Bitte um Ablehnung des Dienstplans ins Boot zu holen. Der BR schafft es angesichts der Masse nicht, alle Dienstpläne von sich aus zu kontrollieren, aber wenn eine Beschwerde aus der Belegschaft kommt, kann er tätig werden.



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