Sie müsste eine Mitteilung bekommen haben, was angerechnet wird (ja, normalerweise die 3 Monate, die Erfahrungsstufen sind nicht an die Weiterbildung gebunden) und wnan sie aufsteigt.
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Hallo liebe Kollegen,
ich hatte heute mit einer neuen Kollegin eine Diskussion bezüglich eines Aufstiegs
in der Gehaltsstufe. Klar ist uns beiden, dass man nach einem Jahr aufsteigt. Sie hat
vor Beginn bei uns im Hause drei Monate woanders gearbeitet (selbe Fachrichtung, anderes Haus).
Zählen diese drei Monate mit und würde sie somit nach neun Monaten bei uns bereits aufsteigen?
Oder zählen nur die üblichen sechsmonatigen Weiterbildungsabschnitte bei der Eingruppierung?
Ich wünsche allen hier ein schönes Wochenende und bin gespannt auf die Antworten.
Grüße
Timo
Sie müsste eine Mitteilung bekommen haben, was angerechnet wird (ja, normalerweise die 3 Monate, die Erfahrungsstufen sind nicht an die Weiterbildung gebunden) und wnan sie aufsteigt.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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In den meisten Tarifverträgen ist die Eingruppierung in die Gehaltsstufen nach "Jahren ärztlicher Tätigkeit" oder auch "fachärztlicher Tätigkeit" gestaffelt. Von daher wäre meiner Meinung nach ein Aufstieg nach 9 Monaten richtig.
Wird von Verwaltungen gern irgnoriert und "vergessen", da darf man gerne mal dran erinnern! Bei mir wurde dann die (erneute) Vorlage des FA-Zeugnisses verlangt und danach gab's keine Ausrede mehr.