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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ja, ich sehe es so. Ob es dann auch wirklich so sein wird - keine Ahnung.

    Und so schwer wäre das ja wirklich nicht. Kann man halt statt bis zu 6 Studienorten bis zu 38 Studienorte reihen. Andere Länder schaffen es ja auch, und für das Computersystem, das die Vergabe abwickelt, wäre das ein Kinderspiel.



  2. #7
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Ja, ich sehe es so. Ob es dann auch wirklich so sein wird - keine Ahnung.

    Und so schwer wäre das ja wirklich nicht. Kann man halt statt bis zu 6 Studienorten bis zu 38 Studienorte reihen. Andere Länder schaffen es ja auch, und für das Computersystem, das die Vergabe abwickelt, wäre das ein Kinderspiel.
    Ja,danke. Kannst du erläutern,wie du aus dem Entwurf zum Schluss kommst,dass es sowohl in Bestenquote als auch ZWQ noch Präferenzen gibt? Hab ich da was überlesen?



  3. #8
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    Kann nicht nachbearbeiten. Habe bei hss angefragt und sie meinten es gäbe keine Auskunft,da nicht final der Vertrag steht.
    (Natürlich wird es bei dem Entwurf bleiben-alleine wegen des Zeitdrucks)



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von ihda Beitrag anzeigen
    Ja,danke. Kannst du erläutern,wie du aus dem Entwurf zum Schluss kommst,dass es sowohl in Bestenquote als auch ZWQ noch Präferenzen gibt? Hab ich da was überlesen?
    Habe ich ja schon geschrieben:

    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Aus S. 22-23 der Begründung geht hervor, dass es in den Hauptquoten auch weiterhin Ortspräferenzen geben wird, was dann nach S. 10 der Begründung eigentlich bedeuten müsste, dass es auch in den Vorabquoten weiterhin Ortspräferenzen geben wird.
    Zitat Zitat von ihda Beitrag anzeigen
    Habe bei hss angefragt und sie meinten es gäbe keine Auskunft,da nicht final der Vertrag steht.
    Dass das alles noch nicht fix ist, ist ohnehin klar. Man kann nur mutmaßen anhand des Entwurfes (und der ist jetzt schon fast ein halbes Jahr alt), mehr nicht. Niemand kann dir auf deine Frage eine sichere Antwort geben. Weder ich noch Hochschulstart noch sonstwer. Da wirst du eben abwarten müssen, wahrscheinlich noch 5-7 Monate.

    Hinzu kommt, dass ja eine sogenannte Übergangsphase vorgesehen ist, in der das, was technisch noch nicht umgesetzt werden kann, durch andere Regelungen ersetzt werden kann. Das wird sich auf die Zweitstudienquote zwar wahrscheinlich nicht auswirken, aber könnte theoretisch dafür sorgen, dass man selbst bei Kenntnis des endgültigen Vertrages noch nicht weiß, wie das Verfahren zum SS 2020 aussehen wird.



  5. #10
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    sorry nochmal. Aber auf Seite 22 23 steht dich ausdrücklich,dass diese Präferenzen nur noch fürs AdH Anwendung haben sollen



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