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  1. #11
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    steht doch...?

    und das Fragezeichen habe ich auch vergessen. Sorry



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    In Artikel 10 Absatz 6 steht, wenn ich das richtig sehe, dass nur in einem Teil von ZEQ und AdH eine Vorauswahl nach Ortspräferenz erfolgen darf. Daraus ergibt sich IMHO, dass es in ZEQ und AdH Ortspräferenzen geben wird.

    Und auch auf S. 22-23 der Begründung, die sich auf diesen Absatz bezieht, steht ja klipp und klar, dass in AdH und ZEQ eine Vorauswahl nach Ortspräferenz möglich sein wird, siehe der erste Absatz und der erste Satz des zweiten Absatzes.

    Aber das Grundproblem bleibt bestehen: Das ist halt nur ein Entwurf. Du wirst abwarten müssen, da werden dir noch so viele Fragen nichts bringen.



  3. #13
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    In Artikel 10 Absatz 6 steht, wenn ich das richtig sehe, dass nur in einem Teil von ZEQ und AdH eine Vorauswahl nach Ortspräferenz erfolgen darf. Daraus ergibt sich IMHO, dass es in ZEQ und AdH Ortspräferenzen geben wird.

    Und auch auf S. 22-23 der Begründung, die sich auf diesen Absatz bezieht, steht ja klipp und klar, dass in AdH und ZEQ eine Vorauswahl nach Ortspräferenz möglich sein wird, siehe der erste Absatz und der erste Satz des zweiten Absatzes.

    Aber das Grundproblem bleibt bestehen: Das ist halt nur ein Entwurf. Du wirst abwarten müssen, da werden dir noch so viele Fragen nichts bringen.
    ja, in ZEQ und AdH. Aber mir gehts ja um Zweitstudienquote und Abibestenquote. Ich finde halt dahingehend nichts,das es bestätigt.



  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Aber warum soll sich diesbezüglich ausgerechnet in der Zweitstudienquote irgendwas ändern, wenn sich auch in den anderen Quoten nichts ändern soll?

    Der einzige Satz, der sich auf das Zweitstudium bezieht, ist übrigens wortwörtlich derselbe wie im aktuell gültigen Staatsvertrag...



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