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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    aus der Studienordnung werde ich nicht ganz schlau.
    Dort steht, dass jede Lehrveranstaltung zweimal wiederholt werden kann.
    Dass zwei Prüfungstermine pro Veranstaltung angeboten werden und man die Veranstaltung nicht bestanden hat, wenn man bei beiden durchfällt.
    Außerdem steht dort, dass man endgültig nicht bestanden hat, sobald man dreimal durchgefallen ist.
    Also hab ich nur zwei Möglichkeiten eine Prüfung zu bestehen und muss dann den ganzen Kurs wiederholen?



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Jup.

    Sommersemester 2019:
    Termin 1, Termin 2.
    Beide nicht geklappt? Kurs nicht bestanden.

    Wintersemester 2019/20:
    Termin 1, Termin 2.
    Beide nicht geklappt? Kurs nicht bestanden.

    Sommersemester 2020:
    Termin 1, Termin 2.
    Beide nicht bestanden? Prüfungsanspruch erlischt.

    Aber da gibt es auch noch Unterausnahmen, z.B. bei Rücktritt mit ärztlichem Attest. Auch die Kurswiederholung ist glaube ich nicht immer damit verbunden, dass man wirklich den Kurs erneut machen muss. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus, weil weder ich noch meine Freunde in dieser Situation waren. Die Anzahl der Versuche ist aber wirklich studentenfreundlich.



  3. #3
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    und in der Klinik ist der aller letzte Versuch (falls es dazu kommen sollte) eine "mündlichen Prüfung". Aber ehrlich gesagt gibt es kaum einen der die nach Klausur nicht schafft. In Bonn ist die Klinik sehr studentenfreundlich
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, danke für die schnelle Antwort.
    Also verstehe ich das richtig, dass man SECHS Prüfungsversuche hat?

    Weil hier Seite 13, Paragraph 18, Absatz 2 und 3
    https://bonndoc.ulb.uni-bonn.de/xmlu...=1&isAllowed=y

    Steht:
    (2) Für jede Lehrveranstaltung werden zwei Prüfungstermine angeboten (vgl. § 16 Abs. 5). Nimmt der Prüfling zwei
    Prüfungstermine wahr und besteht die Prüfung in beiden Terminen nicht, gilt die Lehrveranstaltung als nicht
    erfolgreich abgeschlossen.
    3) Das dreimalige Nichtbestehen derselben Prüfung im Sinne von Absatz 2 hat den Verlust des Prüfungsanspruchs
    zur Folge und führt nach Bestandskraft der entsprechenden Entscheidung des Prüfungsausschusses zur
    Exmatrikulation durch das Studentensekretariat.

    Den dritten Absatz verstehe ich nicht: Bedeutet dieser nicht, dass man nur 3 Versuche hat?
    Ich finde die Formulierung "derselben Prüfung" unverständlich. Die selbe hätte meiner Meinung nach sogar die selben Fragen, was natürlich Quatsch ist...



  5. #5
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Du hast drei Versuche, und pro Versuch gibt es eine Hauptklausur und eine Nachklausur. Macht insgesamt sechs Klausuren, die du mitschreiben darfst.



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