Jup.
Sommersemester 2019:
Termin 1, Termin 2.
Beide nicht geklappt? Kurs nicht bestanden.
Wintersemester 2019/20:
Termin 1, Termin 2.
Beide nicht geklappt? Kurs nicht bestanden.
Sommersemester 2020:
Termin 1, Termin 2.
Beide nicht bestanden? Prüfungsanspruch erlischt.
Aber da gibt es auch noch Unterausnahmen, z.B. bei Rücktritt mit ärztlichem Attest. Auch die Kurswiederholung ist glaube ich nicht immer damit verbunden, dass man wirklich den Kurs erneut machen muss. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus, weil weder ich noch meine Freunde in dieser Situation waren. Die Anzahl der Versuche ist aber wirklich studentenfreundlich.