Anmeldung Ärztekammer mit Erhalt der Approbation.
Anmeldung Versorgungswerk und Abmeldung DRV erst, wenn du einen Arbeitsvertrag hast. Denn wie sonst soll die DRV wissen, dass du ärztlich arbeitest und daher zum Versorgungswerk gehörst? Hat Wacken übrigens auch schon geschrieben.
Beschäftige dich doch in deiner freien Zeit mal mit der Thematik. Findest du alles im Internet auf den jeweiligen Seiten von Ärztekammer, Versorgungswerk etc. Schadet nicht, wenn man selbst weiß, worum es geht statt sich auf Aussagen anderer zu verlassen (siehe dein Irrtum mit der Krankenkasse).