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  1. #11
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Üblicherweise sind ja auch Urlaubssemester im ersten Fachsemester generell nicht zulässig.
    Das stimmt regelrecht, jedoch sind sehr gut begründete Ausnahmen möglich. Die Studienverwaltung ist hier der zentrale Ansprechpartner und ich würde empfehlen mich nicht gleich vom 1. Sachbearbeiter abwimmeln zu lassen, sondern ggf. in der Hierarchie nach oben zu gehen. Die Begründung muss aber schon ein sehr gutes Gewicht haben...



  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    21
    Mir geht es ähnlich. Ich bin im 2. Ausbildungsjahr.
    Sollte ich zum Wintersemester ein Studienplatz bekommen, hätte ich nur noch ein halbes Jahr und ich wäre mit der Ausbildung fertig.
    Deshalb frage ich mich auch, ob ich den Platz annehmen kann und einfach für ein halbes Jahr nichts mache, um die Ausbildung zu beenden.
    Es wäre so kurz vor dem Ziel schade die Ausbildung wegzuwerfen, andererseits habe ich Angst, wenn ich den Studienplatz nicht annehme, nachher um neues Verfahren keinen zu bekommen!!!
    Was soll ich nur machen ??



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