Das stimmt regelrecht, jedoch sind sehr gut begründete Ausnahmen möglich. Die Studienverwaltung ist hier der zentrale Ansprechpartner und ich würde empfehlen mich nicht gleich vom 1. Sachbearbeiter abwimmeln zu lassen, sondern ggf. in der Hierarchie nach oben zu gehen. Die Begründung muss aber schon ein sehr gutes Gewicht haben...