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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich bin Neuabiturient und muss mich dementsprechend erst bis Mitte Juli bewerben, somit ist es (noch) nicht zu spät für den Härtefall.



  2. #7
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    Okay. Lese dir am besten den Link von Hochschulstart durch



  3. #8
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    Zitat Zitat von doktor dolittle Beitrag anzeigen
    Doch!! Zitat Hochschulstart.de

    Zu einem Wintersemester können Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben haben
    genau und ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung erst nach dem 16.01 erworben.



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Also so wie du es beschreibst, könnte es gut klappen. Wie Xenopus sagt.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Hey, mich würde mal interessieren ob dein Härtefallantrag denn durchgegangen ist?



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