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7 AZR 597/15 ist bekannt? Gut. Rechtsfolge davon ist zwar eine verlängerte Weiterbildung, die einem aber einen unbefristeten Vertrag einbringt und den Arbeitgeber schadenersatzpflichtig macht, weil er die dem Vertrag zu Grunde liegende Verpflichtung nicht einhält. Also nicht einmal Gehaltsverlust.
Im Übrigen: Als würde man in chirurgischen Fächern auch nur ansatzweise den Weiterbildungskatalog erfüllen...
Zitat von Evil
Man kann auch in chirurgischen Fächern den Katalog erfüllen. Hängt alles von einer ordentlichen Struktur in der Abteilung ab. Ich kenne viele Chirurgen, bei denen das gut geklappt hat. Allerdings nicht an der Uniklinik, da ist man nach sechs Jahren eher Spezialist im spitzenbetonten Halten von Leberhaken...
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Solange Chirurgen die Mär glauben, dass man seinen Katalog nur mit Überstunden und im Dienst erfüllen kann, wird sich an den Strukturen der Abteilungen und der Belastung nix ändern...
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)