Bei uns stand immer im LPA-Merkblatt, "dass das Prüfungsamt zur eventuell erforderlichen Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder eines Prüfungsteils im nächsten Prüfungstermin von Amts wegen zu laden hat (§ 20 Abs. 2 ÄAppO)." Frag doch sicherheitshalber mal bei deinem LPA nach.