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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!

    Ich habe die Ausbildung zum Rettungsschwimmer (Silber) vor ein paar Jahren gemacht. Weiß jemand, ob der dort enthaltene Teil der Erste-Hilfe anerkannt wird für das Physikum? Es steht dort nur was von gesetzlich geregelten Heilberufen. Bin nicht ganz schlau geworden, ob der nicht dazuhört..

    Nemo-.



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Für eine definitive Antwort solltest du das LPA fragen.

    So wie ich es kenne, enthält die Rettungsschwimmer-Ausbildung aber eben keinen vollständigen Erste-Hilfe-Kurs (der prinzipiell anerkennungsfähig wäre), sondern einen "teilweisen", halt mit Konzentration auf die typischen Notfallsituationen, die man als Rettungsschwimmer so antrifft.


    Und da es wohl keine "teilweise" Anerkennung gibt, würde ich davon ausgehen, dass du den Erste-Hilfe-Kurs wiederholen musst.

    "Rettungsschwimmer" ist kein Heilberuf.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Vermutlich nicht. Der Inhalt der Ersten Hilfe für Rettungsschwimmer (es sei denn du hast noch einen gesonderten Kurs z.B. über eine HiOrg gemacht) umfasst im Schwerpunkt Notfälle die im Umfeld von Badeunfällen auftreten. Und ein Schwerpunkt natürlich Reanimation. Der Zeitumfang ist auch wesentlich geringer.

    Im Zweifel musst du mal schauen ob du noch eine Teilnahmebescheinigung über einen anerkannten EH-Kurs bekommen hast oder nur den REttungsschwimmer silber.

    Du wirst den Kurs offiziell machen müssen. Schadet aber auch eigentlich nichts.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
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    Alles klar. Ich danke Euch!



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Hallo,
    da ich auch den DLRG-Silber Rettungsschwimmer habe. An sich brauchst du dafür den normalen Erste Hilfe Kurs, wie für Führerscheinbewerber. Das ist also nicht in dem Abzeichen enthalten, sondern muss als eigener Kurs vorgelegt werden (und das auch bei den Wiederholungsprüfungen. Heißt, ich habe auch im klinischen Abschnitt nochmal so einen EH Kurs machen müssen und nächstes Jahr für die nächste Wiederholug dann auch wieder).
    Wenn du also nicht für den Kurs selbst noch die Bescheinigung hast, bringt das Abzeichen nichts.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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