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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    Ich hätte eine Frage. Ich habe das 2. Stex bestanden, aus persönlichen Gründen kann ich aber erst in ca. 2 Jahren mit dem PJ beginnen. Muss ich solange immatrikuliert bleiben oder kann ich mich exmatrikulieren und wieder an der Uni einschreiben, bevor ich das PJ beginne? Da es für das PJ genug Plätze gibt, dürfte ich ja keine Probleme haben, einen Platz zu bekommen? Weiß jemand, ob das geht? Dankeschön.



  2. #2
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    hmm etwas dubios. aber ich würde immatrikuliert bleiben. hmm nimm doch Urlaubssemester oder Freisemester musst auch nix bezahlen. halt nur einen Nachweis eineichen.

    wäre meine Empfehlung. wenn du dich Exmatrikulierst dann musst du dich für höheres Fachsemester bewerben.

    ich weiss nicht wie dass dann funktioniert.

    ich weiss zum Beispiel für stex und Physikum muss man gar nicht immat. sein man kann sich direkt am lpa bewerben. aber beim pj weiss ich nicht ob man da genommen wird ohne irgendwo eingeschrieben zu sein. glaube ich auch nicht .

    daher lieber Immatrikuliert sein. und lieber urlaub etc. Freisemester nehmen. und wenn du keine gebühren hast dann bleib doch drin.

    und melde dich nicht fürs pj an. bei uns würde das gehen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    1.290
    so ohne richtige Begründung werden keine Urlaubsemester genehmigt. Ohne Immatrikulation keine PJ Bewerbung (und die läuft ja schon 1 Semester vor PJ Beginn...). Freisemester ist das einzige was Sinn macht, und die kosten Geld genauso wie jedes normale Semester. Außer du hast GUTE Gründe für 4 Urlaubsemester.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    771
    Würde bei uns niemals bewilligt werden --> Zwangsexmatrikulation. Allerdings gibt es Unis bei denen man sich problemlos immatrikulieren kann fürs PJ



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Elite ohne soziale Fähigkeiten
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    Kopfloses Huhn
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    Auf jedem Fall mit deinem Studiendekanat das besprechen. Bei uns gab es ein Regel, dass man alle Scheine innerhalb von 18 Monaten abschließen muss, dazu zählt eben das PJ, allerdings konnte man meistens mit einem formlosen Antrag das häufig (also für sehr viele Gründe) verlängern. Ohne Antrag würde das aber zur Exmatrikulation führen.



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