Sicher darf man das, irgendeine Abrechnungsziffer wird sich schon finden. Die Frage ist, ob die neurologische Expertise zur qualifizierten Behandlung psychiatrischer Patienten ausreicht (die bei vielen Psychiatern allerdings auch nicht gegeben ist). Ich würde neurologische Patienten außer Ausnahmefälle (aktuell z. B. chronischer Kopfschmerz bei psychiatrischer Pat. auf die die Neurologen keine Lust haben) nicht behandeln.