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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
    Registriert seit
    13.10.2010
    Ort
    Home is where the Dom is
    Beiträge
    5.023
    Um es gleich vorweg zunehmen, es geht hier nicht um mich persönlich.
    Es gibt zu diesem Thema schon einige Threads, die aber schon älter sind, daher ein Neuer.
    Ich habe ein paar allgemeine und ein paar spazielle Fragen.
    Für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung bestehen. Wer macht das und an wen kann man sich wenden wenn man die haben möchte?
    Was ist grundsätzlich verboten? Dienst (ist klar), Notaufnahme (wenn man alleine ist auch eher nicht, wegen infektiösen und aggressiven Patienten), OP (nicht grundsätzlich, aber Gasnarkosen schon?)?
    Mir würden auch Links zu weiterführender verlässlicher Literatur reichen.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    07.03.2010
    Beiträge
    2.576
    Die Gefährdungsbeurteilung schreibt der Betriebsarzt. So wie ich das neue MuSchG verstehe: alles kann, viel muss nicht. Bei uns bekommt wohl man einen Wisch vorgelegt, wo man sich "ausdrücklich damit einverstanden" erklärt, auch sonn- und feiertags und nachts schwanger zu arbeiten. Vielleicht auch ein Grund, warum bei uns alle ins Beschäftigungsverbot gehen ;) Der AG ist zwar verpflichtet dazu, dir einen Arbeitsplatz bereit zu stellen (sofern das Unternehmen groß genug ist, dass das geht), aber bei uns wird das nur in Ausnahmefällen praktiziert.
    Ist natürlich schön, dass die schwangere Chirurgin sich jetzt aussuchen darf, doch in den OP zu gehen (Achtung, Gasnarkose, achtung scharfe Gegenstände etc.), der einzige Nachteil ist halt, dass die nächste Chirurgin, die das vielleicht nicht möchte, jetzt dumm angeguckt wird, weil die letzte Schwangere ja (im Extremfall, aber wer macht das schon) alles inkl. Dienste absolviert hat.



  3. #3
    small but dangerous
    Registriert seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.171
    Zuständig für die "Positivliste" ist das jeweilige Regierungspräsidium, was für interessante Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken führt. Ich hatte in verschiedenen Bundesländern in der Anästhesie alles von "Kann normal Narkose machen inklusive Gas" über "Darf nur in die Prämed" bis zu "Beschäftigungsverbot, weil weder Narkose noch Prämed zu risikoarm".



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    15.05.2011
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    München
    Beiträge
    5.993
    Zitat Zitat von Milana Beitrag anzeigen
    Ist natürlich schön, dass die schwangere Chirurgin sich jetzt aussuchen darf, doch in den OP zu gehen (Achtung, Gasnarkose, achtung scharfe Gegenstände etc.), der einzige Nachteil ist halt, dass die nächste Chirurgin, die das vielleicht nicht möchte, jetzt dumm angeguckt wird, weil die letzte Schwangere ja (im Extremfall, aber wer macht das schon) alles inkl. Dienste absolviert hat.
    Eine Kollegin von mir hat auch schwanger normal weitergearbeitet (ist u.a. krank in die Arbeit gekommen) und hat dann ihr Kind verloren. Ich bin gespannt, ob das in der oberen Etage eine Art von Umdenken ausgelöst hat aber irgendwie bezweifel ich das...



  5. #5
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Zitat Zitat von Milana Beitrag anzeigen
    Die Gefährdungsbeurteilung schreibt der Betriebsarzt.
    In Praxen der Praxisinhaber.

    Zitat Zitat von Milana Beitrag anzeigen
    Bei uns bekommt wohl man einen Wisch vorgelegt, wo man sich "ausdrücklich damit einverstanden" erklärt, auch sonn- und feiertags und nachts schwanger zu arbeiten. Vielleicht auch ein Grund, warum bei uns alle ins Beschäftigungsverbot gehen ;) Der AG ist zwar verpflichtet dazu, dir einen Arbeitsplatz bereit zu stellen (sofern das Unternehmen groß genug ist, dass das geht), aber bei uns wird das nur in Ausnahmefällen praktiziert.
    Ist natürlich schön, dass die schwangere Chirurgin sich jetzt aussuchen darf, doch in den OP zu gehen (Achtung, Gasnarkose, achtung scharfe Gegenstände etc.), der einzige Nachteil ist halt, dass die nächste Chirurgin, die das vielleicht nicht möchte, jetzt dumm angeguckt wird, weil die letzte Schwangere ja (im Extremfall, aber wer macht das schon) alles inkl. Dienste absolviert hat.
    Da kann Dir der AG soviele Zettel zum unterschreiben vorlegen wie er will, und selbst wenn Du das alles unterschreibst: es ist nach Mutterschutzgesetz unzulässig.
    Nachtarbeit, erhöhtes Verletzungsrisiko, Dienst, alles was im Gesetz drinsteht: der AG muß dafür sorgen, daß eine Schwangere das nicht macht, Punkt.
    Wenn bei Euch mal die Gewerbeaufsicht oder die BG vorbeischaut, dann wird das teuer für den AG.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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