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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    @Schmierwurscht: Genau so ist das auch gedacht. Du machst da, wo du nicht gefährdet bist, eine sinnvolle Arbeit und der AG zahlt das Gehalt weiter. Und damit zählt ja auch die WB weiter. Du bist ja offiziell weiter in WB.

    Im BV zu sein und Homeoffice zu machen ist ein Betrug des AG gegenüber der KK.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #47
    Diamanten Mitglied
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    Und im bv zählt wahrscheinlich auch keine weiterbildungszeit, also ist jegliches freiwillige arbeiten in dieser Zeit für den Allerwertesten...



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  3. #48
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ne, natürlich sammelst Du im BV keine Weiterbildungszeit



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  4. #49
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen, hat einer von euch Erfahrungen mit individuellen Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft aufgrund "psychischer Belastung"? Ich frage mich, in welche Hände die Begründung des BV so gelangt und ob man in Zukunft dadurch Nachteile haben könnte, z.B. bei etwaiger Privatversicherung oder BU (wenn man sie denn möchte). Lt. Betriebsarzt ginge das BV nur an den AG und an die U2-Umlagenstelle und man müsse sich über Nachteile wegen "psychischer Belastung" keine Sorgen machen.
    Hintergrund ist, dass mein AG jetzt bei Corona kein betriebliches BV ausspricht und weiterhin fordert, dass ich (2. Trimenon) mit Patientenkontakt arbeite (konservatives Fach (nicht Innere), Krankenhaus in NRW in Region mit hoher Fallzahl, Einsatz auf unserer Normalstation / Sono) und der Betriebs- bzw. Frauenarzt mir nun alternativ das individuelle BV "anbietet". Sonderlich psychisch belastet fühle ich mich ehrlich gesagt nicht, die SS verläuft auch sonst komplikationslos, aber eine Kontaktreduktion sehe ich als Schwangere (egal, ob privat oder beruflich) schon als sinnvoll. Danke vorab für Rückmeldungen!



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  5. #50
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Was sagt denn die Gewerbeaufsicht dazu? Der AG hat das doch sicher zusammen mit der GB hin geschickt?

    Ja, das ärztliche BV z.B. wegen psych. Belastung wäre möglich. Das heisst nicht, dass du psychische krank bist, sondern dass eine Gefährdung der SS wegen der Belastung besteht.
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