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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    16.362
    Zuständig sind nach §29 MuSchuG die Aufsichtsbehörden nach Landesrecht- also üblicherweise die Gewerbeaufsicht.
    §32 regelt die Bußgeldvorschriften, §33 Strafvorschriften.
    Ah gerade gesehen- wer Arbeitgeber ist, regelt §2
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Home is where the Dom is
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    5.023
    Alles klar.
    Ich werde einfach Mal ansprechen, ob die Gefährdungsbeurteilung bei uns vorliegt (mit dem Hinweis, dass es sie geben muss).



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    16.362
    Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat auf ihrer Homepage (ganz einfach bei Google Gewerbeaufsicht Niedersachsen Mutterschutz eingeben) einen Leitfaden für Pflegekräfte- also was als unverantwortbar angesehen wird- das ist nämlich nicht so genau definiert. Ich glaube das kann man auch als Anhalt für ärztliche Tätigkeiten nehmen.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    5.993
    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Ein kausaler Zusammenhang lässt sich wohl kaum beweisen und finde das schwierig, weil damit auch Vorwürfe im Raum stehen. Die Kollegin ist krank zur Arbeit gekommen. Sollte sie nicht machen, aber ihr Schuldzuweisungen machen finde ich scheiße.
    Die letzte der ich daran die Schuld gebe, ist natürlich sie selber, das soll bitte wirklich nicht so rüberkommen. Schuld ist das System, dass es einem so schwer macht, krank zu Hause zu bleiben und den Stress zu reduzieren.



  5. #15
    Platin Mitglied
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    656
    Wo wir grad beim Thema sind... wie ist das mit den Dienst Ausgleichszahlungen? Ich finde die Aussagen beim MB nicht ganz Aussage kräftig- wird da nach den letzten 3 Monaten vorbei tritt der Schwangerschaft geschaut? Ich mache erst seit Ein paar Monaten Rufbereitschafts Dienste und hoffe, zügig schwanger zu werden. Die Dienste werden immer erst drei Monate später ausgezahlt. Also wenn ich Pech habe bekommen ich das Gehalt ohne Dienste weiter? Und wenn ich so lange brauche, dass ich drei Monate lang Dienst Gehalt bekommen habe (bei Rufbereitschaft ist der Unterschied sehr deutlich) das höhere?



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