Die Diskussion ufert schön langsam ein wenig aus...
Mein laienhaftes Wissen beinhaltet, dass man eine Nebentätigkeit zwar dem Arbeitgeber anzeigen muss (falls dies erforderlich ist), der Arbeitgeber dies aber nur ablehnen darf wenn man damit in irgendeiner Weise offensichtlich seinen Hauptjob vernachlässigen würde. Und das muss er erstmal beweisen. Denn im Prinzip darf man in seiner Freizeit alles machen. Und theoretisch könnte es ja sein, dass ich für einen einmaligen Vortrag von einer Viertelstunde mich aber 700h lang vorbereiten muss und damit drei Wochen durchgehend am Vortrag sitze ohne zu schlafen. Und das wäre ja dann kontraproduktiv für den Arbeitgeber. Das ist aber schon soweit an den Haaren herbeigezogen, dass jedes Gericht einem Arbeitgeber der das mit den 700h behaupten einfach nur getrost einen Vogel zeigen würde. Wie gesagt: in meiner Freizeit kann ich erstmal machen was ich will...
Fraglich ob diese Regelung vor Gericht stand hält.
Ja, wenn man damit offensichtlich der Haupttätigkeit nur schlechter oder nicht nachkommen kann. Wie gesagt: offensichtlich...
Oder für die eigene Yacht oder weil einen der Hauptjob unterfordert und man sich sonst langweilt oder was auch immer. Das geht den Arbeitgeber nichts an solange man seinen Verpflichtungen aus dem primären Arbeitsverhältnis nachkommt.