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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Croin Beitrag anzeigen
    Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?

    Vielen Dank!!
    Wenn es im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, kann er die Tätigkeit selbsverständlich auch verbieten. In anderen Branchen ist das mittlerweile gang und gebe. Speziell als KH-Arzt ist es auch schwierig, einen dauerhaften Nebenjob im Sinne des AZG legal auszüben, solange es sich nicht nur um einzelne Stunden handelt. Die Verantwortung hierfür geht dann auf den AN über, weil der Haupt-AG ja nicht wissen kann, was der AN so treibt. Spätestens mit der neuen, obligatorischen Zeiterfassung laut dem letzten Urteil wird das interessant...
    Warum man jetzt speziell in der WB-Zeit noch nebenher arbeiten muß ("interne" Dinge wie NAW oder Unterricht ausgenommen), verstehe ich eh nicht so richtig.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #7
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    In der Regel ist das NICHT als Verbot festgelegt. Ich habe bei allen bisherigen Arbeitgebern lediglich eine Meldepflicht gehabt.
    Und je nach AZ-Modell geht das wunderbar nebenher. Und warum man das macht? Tja, für's liebe Geld. Hausbau in der WB-Zeit war dadurch zB erheblich leichter und mit weniger Immobilienkredit-Aufnahme verbunden, macht sich also auch auf lange Sicht bezahlt.

    Mit dem AZG hast du recht. Einfach ist's als Notarzt, da freiberuflich, da gilt dementsprechend das AZG nicht. (Heisst, ich kann nach Dienst in der Klinik in einen 24h-NA-Bereitschaftsdienst gehen. Wenn ich dann vor dem nächsten Klinikdienst meine Ruhezeit einhalte, kein Problem. Umgekehrt - aus einem 24h-NA-Dienst direkt in die Klinik geht es nicht).

    Schwieriger ist es als Honorararzt, sprich: in ANÜ, denn da müssen sowohl vor den Honorardienst als auch vor dem Klinikdienst entsprechende Pausen liegen.

    Aber mit TZ-Stellen oder mit anderen AZ-Modellen geht auch das. (Von den Kollegen, die das ausschliesslich machen, mal ganz zu schweigen).



  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    In der Regel ist das NICHT als Verbot festgelegt. Ich habe bei allen bisherigen Arbeitgebern lediglich eine Meldepflicht gehabt.
    Ich hatte mehrfach eine Genehmigungspflicht in den Verträgen stehen, was natürlich impliziert, daß diese auch verweigert werden kann. Persönlich ist mir aber kein Fall bekannt, wo man so verfahren ist. Ich könnte mir aber vorstellen, daß das zunehmend restriktiv gehandhabt wird, spätestens mit einer verbindlichen elektronischen Zeiterfassung (wo dann z.B. die externe Schicht vom Sonntag auf der Karte nachgetragen werden muß und man dann ab Donnerstag gegen das AZG verstößt).
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  4. #9
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ich habe es angezeigt damals, zwischendurch bei Vertragswechseln drauf beharrt, dass das weiter gilt. Gab keine Probleme, obwohl die Referententätigkeit meist pro Jahr 4-6 Werktage umfassen kann (nicht muss).



  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir aber vorstellen, daß das zunehmend restriktiv gehandhabt wird, spätestens mit einer verbindlichen elektronischen Zeiterfassung (wo dann z.B. die externe Schicht vom Sonntag auf der Karte nachgetragen werden muß und man dann ab Donnerstag gegen das AZG verstößt).
    Ich glaube nicht, dass man externe Schichten in das AZ-Erfassungssystem der Hauptarbeitgebers einpflegen lassen muss. Abgesehen davon sind Honorartätigkeiten in der Regel eh AT, von daher gilt das da ohnehin nicht.



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