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Zitat von
Croin
Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?
Vielen Dank!!
Wenn es im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, kann er die Tätigkeit selbsverständlich auch verbieten. In anderen Branchen ist das mittlerweile gang und gebe. Speziell als KH-Arzt ist es auch schwierig, einen dauerhaften Nebenjob im Sinne des AZG legal auszüben, solange es sich nicht nur um einzelne Stunden handelt. Die Verantwortung hierfür geht dann auf den AN über, weil der Haupt-AG ja nicht wissen kann, was der AN so treibt. Spätestens mit der neuen, obligatorischen Zeiterfassung laut dem letzten Urteil wird das interessant...
Warum man jetzt speziell in der WB-Zeit noch nebenher arbeiten muß ("interne" Dinge wie NAW oder Unterricht ausgenommen), verstehe ich eh nicht so richtig.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"