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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    Man muss ja auch nicht Stunden ohne Ende schrubben in seinem Nebenjob und nicht jeder Notarztdienst bedeutet, dass man von einem Einsatz zum anderen hetzt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #17
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.731
    Die Diskussion ufert schön langsam ein wenig aus...

    Mein laienhaftes Wissen beinhaltet, dass man eine Nebentätigkeit zwar dem Arbeitgeber anzeigen muss (falls dies erforderlich ist), der Arbeitgeber dies aber nur ablehnen darf wenn man damit in irgendeiner Weise offensichtlich seinen Hauptjob vernachlässigen würde. Und das muss er erstmal beweisen. Denn im Prinzip darf man in seiner Freizeit alles machen. Und theoretisch könnte es ja sein, dass ich für einen einmaligen Vortrag von einer Viertelstunde mich aber 700h lang vorbereiten muss und damit drei Wochen durchgehend am Vortrag sitze ohne zu schlafen. Und das wäre ja dann kontraproduktiv für den Arbeitgeber. Das ist aber schon soweit an den Haaren herbeigezogen, dass jedes Gericht einem Arbeitgeber der das mit den 700h behaupten einfach nur getrost einen Vogel zeigen würde. Wie gesagt: in meiner Freizeit kann ich erstmal machen was ich will...
    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Wenn es im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, kann er die Tätigkeit selbsverständlich auch verbieten.
    Fraglich ob diese Regelung vor Gericht stand hält.
    Zitat Zitat von Croin Beitrag anzeigen
    Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?
    Ja, wenn man damit offensichtlich der Haupttätigkeit nur schlechter oder nicht nachkommen kann. Wie gesagt: offensichtlich...
    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Und warum man das macht? Tja, für's liebe Geld. Hausbau in der WB-Zeit war dadurch zB erheblich leichter und mit weniger Immobilienkredit-Aufnahme verbunden, macht sich also auch auf lange Sicht bezahlt.
    Oder für die eigene Yacht oder weil einen der Hauptjob unterfordert und man sich sonst langweilt oder was auch immer. Das geht den Arbeitgeber nichts an solange man seinen Verpflichtungen aus dem primären Arbeitsverhältnis nachkommt.
    Geändert von anignu (05.07.2019 um 23:20 Uhr)



  3. #18
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Noch dazu arbeiten wir in Zeiten von Ärztemangel. Man wird arbeitgeberseits da sicherlich nichts tun, was die eigene Versorgung unterminiert.
    Dafür sind viel zu viele Kliniken, KV-Standorte, Dienste als NA nur durch Freiberufler/Honorarärzte besetzt. Da ist wenig Interesse, das zu ändern.



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