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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,
    ich habe mit im Laufe dieses Bewerbungszyklus folgende Frage gestellt: würde man, sofern man alle Kriterien erfüllt und eine Einladung vorausgesetzt, noch zum Gespräch im AdH eingeladen, wenn man schon einen Platz über die Wartezeit erhalten hat?
    Konkret geht es darum, dass die Versendung der Einladungen zum AdH terminlich vor dem Tag des Versands der Zulassung über die Wartezeit gesetzt ist.
    So frage ich mich, ob man daran ablesen kann, ob man evtl. schon zugelassen wurde? Oder wird man trotzdem eingeladen, nur verfällt diese Einladung bei Erhalt eines Platzes?

    Viele Grüße,



  2. #2
    Gold Mitglied Avatar von Haematopoesie
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    Hi,
    An meiner Uni war die Zeit für die Einschreibung sehr kurz - ich glaube gerade mal ne Woche. Dh. das Adh wird dann hinfällig, solltest du den Platz annehmen, die Entscheidung kommt einfach nicht mehr rechtzeitig. Jetzt mal abgesehen davon, ob man bei Zulassung über die Wartezeit nicht eh schon aus dem gesamten Verfahren genommen wird...



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hey,

    Genau das meine ich: wenn ich also keine Einladung zum AdH erhalte, have ich dann einen über die Wartezeit bekommen oder senden die die Einladung zumindest trotzdem noch raus, weil es ja einige Tage vor Bereitstellung der Zulassungsbescheide Wartezeit wäre?



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ich glaube nein. Denn die Zusagen in der Wartezeitquote stehen ja auch schon vor dem Bescheidtermin intern fest. Aber sicher bin ich mir nicht - da musst du Hochschulstart fragen.



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