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Thema: Logbuch

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    ja es ist okay, wenn du dein Logbuch selber ausfüllt, solange dein Chef es unterschreibt. Ob es nachteile für dich hat, wenn er es teilweise erfüllt genannt hat, hängt davon ab ob der Chef in deiner neuen Stelle eine Weiterbildungsermächtigung hat und dir ein Logbuch (v.a für die Sachen, wo der letzte Chef es nicht unterschrieben hat), unterschreibt.
    2. Nein, nicht okay. Wenn du Untersuchungen gemacht hast, müssen die dir bescheinigt werden.
    3. Verklagen direkt eher nicht, aber nachfragen und dann a.e Hilfe bei Ärztekammer holen.
    4. Das geht dich eigentlich nichts an. Wozu willst du das machen?



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Nessiemoo Beitrag anzeigen
    4. Das geht dich eigentlich nichts an. Wozu willst du das machen?
    Neid, Missgunst, Wut, Hass, Unzufriedenheit... [beliebige weitere negative Gefühle einfügen die rein gar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben, dass Colitis ulcerosa 1. nicht in der Lage war sich rechtzeitig um das eigene Logbuch zu kümmern und 2. sich schlechter mit dem Chef versteht als andere]



  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Jetzt seid mal nicht so hart...den/die TE würde ich vom Satzbau her als aus Südosteuropa stammend verorten, und vielleicht hat es ihr/ihm keiner erklärt, proaktiv geht mit diesen Regelungen sicher weder die ÄK noch der AG hausieren, schon gar nicht im Ausland. Schafft ja auch ein gewisses "Erpressungspotential", und warum der Haussegen schief hängt, wissen wir ja auch nicht. zu 4: Zustimmung. Na ja, mit dem elektronischen Logbuch werden "Lügbücher" und ähnliches dann hoffentlich der Vergangenheit angehören.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #9
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    .....
    Geändert von Colitis ulcerosa (11.10.2019 um 20:34 Uhr)



  5. #10
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich verstehe es nicht ganz...vielleicht kann man Dir die entsprechenden Untersuchungen auch gar nicht bescheinigen, weil nur im Dienst erbracht (ohne persönliche Anleitung), Du die WB-Zeitvorgaben der Ärztekammer nicht erfüllst, oder für die entsprechenden Dinge gar keine Genehmigung durch die ÄK vorliegt. Soll es ja auch geben.
    Falls die zu bescheinigenden Untersuchungen aber zu 100% korrekt im Sinne der ÄK (!) abgelaufen sind, würde ich einfach das schriftlich beim CA anmahnen und im zweiten Anlauf die Personalabteilung mit informieren, spätestens die sollte diesen Alleingang des CA unterbinden.
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