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Thema: Logbuch

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Colitis ulcerosa Beitrag anzeigen
    ..in der Elternzeit Dienste machen.. .
    Vielleicht ist das ja auch das Problem. Elternzeit ist Elternzeit... die ÄK verlangt ja auch die Arbeitsverträge und einen Lebenslauf, ich kann mir nicht vorstellen, daß man dann dort über sowas begeistert ist, zumal ja auch die 50% Hürde dann nicht erfüllt ist...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #12
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    Bezüglich 2) Untersuchungszahlen: Du kannst den Chefarzt verklagen bzw. eigentlich auf Bescheinigung der Untersuchungszahlen klagen. Aber dafür brauchst Du Nachweise, z.B. Ausdrucke der Untersuchungen.
    Und dann will der Anwalt oder später das Gericht Geld haben.
    Wenn es wichtig ist, würde ich es machen. Aber Du kannst ersteinmal bei der Personalabteilung/ Verwaltung die Bestätigung der korrekten Untersuchungszahlen verlangen - oft hilft schon das. Wenn Du im Marburger Bund oder Hartmannbund bist, kannst Du dich auch dort an die Rechtsabteilung wenden.

    zu 4) Das bringt im allgemeinen gar nichts. Dafür müßtest Du zumindest eine Kopei des Arbeistzeugnisses oder der Logbücher der Kolleginnen haben. Und selbst wenn Du es dann einreichst, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft es wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt oder sagt sie sei bei Ärztekammerrecht = Verwaltungsrecht nicht zuständig.



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  3. #13
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Ex-PJ Beitrag anzeigen
    Bezüglich 2) Untersuchungszahlen: Du kannst den Chefarzt verklagen bzw. eigentlich auf Bescheinigung der Untersuchungszahlen klagen. .
    Gleich die ganz großen Geschütze. Die Sache ist doch eigentlich so sonnenklar, daß ein Brief an den CA mit Erinnerung an diese Verpflichtung ausreicht, wenn das nicht hilft, über die Personalabteilung. Oder einen netten Brief oder Anruf vom MB-Juristen. Bei der ÄK kann man sich natürlich auch beschweren, die wird aber eher wenig tätig werden, dafür aber umso genauer bei den eingereichten Unterlagen hinsehen.
    Wenn die strittigen Inhalte natürlich außerhalb der ÄK-Vorgaben erbracht (also während der Elternzeit oder bei einem nicht befugten Arzt usw...) wurden, hat man vermutlich Pech gehabt...
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  4. #14
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Bei der ÄK kann man sich natürlich auch beschweren, die wird aber eher wenig tätig werden, dafür aber umso genauer bei den eingereichten Unterlagen hinsehen.
    Man nennt dies auch "sich selbst ins Knie schießen"... aber lassen wir Colitis ulcerosa doch diese Erfahrung machen.



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