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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #211
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    das war mal...
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    12h Schicht ist aber nur mit besonderer Ausnahme möglich, du musst für entsprechenden Ausgleich sorgen und es gibt auch noch einen Tarifvertrag.
    Ich kenne keine Chirurgie die im Zwei Schichtsystem arbeitet, weil es auch finanziell für die Kliniken viel interessanter ist das mit BD abzudecken.



  2. #212
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    auf its gibt es 2 schichtsystem, da braucht es keine besondere Ausnahmegenehmigung



  3. #213
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    Zitat Zitat von Silent1 Beitrag anzeigen
    auf its gibt es 2 schichtsystem, da braucht es keine besondere Ausnahmegenehmigung
    gott stehe den Kollegen bei, die nachher mit dir arbeiten müssen



  4. #214
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Die Uniklinik mit dem Schichtsystem bietet auch statistische Dissertationen über 20 Seiten an, die man an einem Wochenende schreibt.



  5. #215
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    Zitat Zitat von Silent1 Beitrag anzeigen
    es gibt keine Begrenzung wieviel tage man im schichtsystem in einer Schicht arbeitet
    das stimmt nicht bzw. hängt davon ab, was du genau meinst, müsstest du spezifischer beschreiben. ich habe 10h Tage fest, mehr geht nicht über einen bestimmt zeitraum. Siehe hier:

    https://www.arbeitsrecht.org/arbeitn...tens-arbeiten/

    "§ 3 Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber auch die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden. Die wöchentliche Obergrenze beträgt also 6 x 10 Stunden = 60 Stunden. Aber Vorsicht: Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten (oder 24 Wochen, je nach individueller Regelung oder ersatzweise Entscheidung Ihres Arbeitgebers) müssen Sie im Durchschnitt wieder auf eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag kommen. Es handelt sich also nicht um eine permanente Verlängerung.

    Ausnahmen: Das Arbeitszeitgesetz sieht von diesen Grundsätzen einige Ausnahmen vor, so z.B.:

    Durch einen Tarifvertrag kann mehr als 10 Stunden Arbeit vorgesehen werden, wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und im erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt.
    Durch einen Tarifvertrag kann der Ausgleichszeitraum (= die oben genannten 6 Monate / 24 Wochen) abweichend geregelt werden.
    In Notfällen (§ 14 Arbeitszeitgesetz).

    Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Grenzen der Arbeitszeit einzuhalten. Ihr Arbeitgeber muss im Rahmen seines Direktionsrecht dafür sorgen, dass Sie diese Grenzen einhalten können und die Arbeit entsprechend organisieren. Sie selbst dürfen aber auch nicht einfach mehr arbeiten. Denn das würde einen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten auslösen, auf den Ihr Arbeitgeber sogar mit einer Abmahnung reagieren könnte."

    an uniklinika muss man nicht zwangsläufig eine 5 tage wochen haben, wobei das der häufigste fall ist imho. aber besonders in kombi mit forschungstellen gibt es ganz eigene kombis.



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