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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #216
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die normalen Arbeitswoche hat nach Arbeitszeitgesetz tatsächlich 6 Tage (Mo-Sa- Sa ist eigentlich ein normaler Werktag- kenn jeder der schonmal mit entsprechenden Parkregelungen in Konflikt gekommen ist). Es hat sich nur eingebürgert bzw. wurde in Tarifverträgen geregelt, dass wir üblicherweise 5 Tage Mo-Fr arbeiten.
    So kommen auch die 48 bzw. 60 Stunden zustande.

    Dazu sagt ja auch der Arbeits- bzw. entsprechende Tarifvertrag (oder z.B. Beamtengesetze) wie viel Geld für wie viele Wochenstunden gezahlt wird.

    DAS sind erstmal die Grundlagen.Und nicht irgendwelche dubiosen Schichtpläne.
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  2. #217
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Silent1 Beitrag anzeigen
    auf its gibt es 2 schichtsystem, da braucht es keine besondere Ausnahmegenehmigung
    Das es das gibt ist mir bekannt. Aber nach Arbeitszeitgesetz ist eine Schicht auf max 10h begrenzt und Ausnahmen müssen genehmigt werden. Wenn BD dabei ist im Schichtsystem ist es wieder kein Problem.
    Aber du hast etwas über den Standard bei Chirurgen gesprochen und nicht von einer ITS (bei der im übrigen meist auch ein 3 Schichtsystem genutzt wird und nur in Ausnahmen ein 2 Schichtsystem).
    Ich las mich gerne überzeugen falls du eine passende Regelung im Arbeitszeitgesetz findest die meine Aussage widerlegt.

    Und Wacken hat natürlich Recht, deshalb gibt es ja such keinen Samstagszuschlag in den meisten Tarifverträgen. Trotzdem ist die 5 Tagewoche inzwischen quasi Standard.



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  3. #218
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Das es das gibt ist mir bekannt. Aber nach Arbeitszeitgesetz ist eine Schicht auf max 10h begrenzt und Ausnahmen müssen genehmigt werden. Wenn BD dabei ist im Schichtsystem ist es wieder kein Problem.

    Ich las mich gerne überzeugen falls du eine passende Regelung im Arbeitszeitgesetz findest die meine Aussage widerlegt.
    Deine Aussage zur Arbeitszeit ist völlig richtig. Das will ich gar nicht widerlegen. Aber wie du schon selbst gemerkt hast gibt es eben die Möglichkeit eine "Schicht" so zu definieren, dass eine 12h-Schicht beispielsweise aus 8h Volldienst + 4h Bereitschaftsdienst besteht... völlig legal... und so lange sich keiner beschwert.
    Zitat Zitat von Silent1 Beitrag anzeigen
    chirurgen an der Uniklinik arbeiten im zweischichtsystem, können also bei 6 tage/woche auf 72h kommen. die haben als Grundgehalt auch nicht mehr als der Psychiater.
    Nicht nur Chirurgen an Unikliniken. Das machen viele Chirurgen auch an kleinen Häusern. Einfach damit man genug im OP ist. Stationsarbeit ist genausoviel wie bei den Psychiatern, aber man spart sich die Einzelgespräche und wenn man dazu noch mehr Stunden in der Arbeit ist kann man umso mehr im OP sein. Eigentlich logisch, oder?
    Arbeitszeitkonform wird das in dem man einfach die Schicht wie oben beschrieben folgendermaßen definiert: 8h Volldienst + 4h Bereitschaftsdienst der höchsten Stufe. Und am Samstag oder Sonntag macht man einfach nur 12h Bereitschaftsdienst. Aber: der Bereitschaftsdienst wird entweder ausgezahlt oder in Freizeitausgleich umgewandelt. An Freizeitausgleich haben aber weder die Chirurgen noch die Klinik irgendein Interesse. Also gibt's Geld.
    Zitat Zitat von Silent1 Beitrag anzeigen
    durch die Zuschläge werden sie insgesamt nicht sonderlich viel mehr haben. Psychiater arbeiten 40 stunden die Woche + evtl. 24h dienst. ist das gerecht?
    Es geht nicht um die Zuschläge. Die Zuschläge sind egal. Das sind Peanuts. Aber die Arbeitszeit wird schon ausgezahlt. Schonmal in den Tarifvertrag TVÄ-VKA geschaut? https://www.vka.de/assets/media/docs...f_tv-6_vka.pdf und da in §12 Abs. 2 c (ich nehm den VKA, denn das ist der Tarifvertrag der für mehr Leute gilt und daher geläufiger ist)
    Und dann rechne nach:
    Grundgehalt brutto Gruppe I Stufe 1 (=Frischling) -> 4.402,39 € und an Bereitschaftsdienstentgeld 28,37 €
    macht für einen Psychiater bei 3 24h-Diensten unter der Woche (also 3x 16h mehr) -> 4.402,39 + 3*16*28,37€ -> 5764,15 €
    und für einen Chirurgen bei 4 Wochen mit 72h (also 32h mehr als die 40h im TVÄ-VKA) im Monat -> 4.402,39 + 4*32*28,37€ -> 8033,75 €
    das sind pro Monat für einen Chirurgen über 2260€ mehr brutto als für einen Psychiater. Die 100k€-Grenze (weißt schon: brutto-Jahresgehalt und so, das was beim Gehalts-Vergleich wirklich zählt) kann man als Chirurg damit schon als Assistenzarzt knacken.
    Ich find das nur fair. Immerhin arbeitet man ja als Chirurg und nicht als Psychiater. Wär ja lächerlich wenn die ähnlich viel bekommen würden.



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  4. #219
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Wär ja lächerlich wenn die ähnlich viel bekommen würden.
    Lass das bloß nicht gewisse Studiengänge hören... Verdienst in Abhängigkeit von Leistung finden die nämlich bäääh.



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  5. #220
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Lass das bloß nicht gewisse Studiengänge hören... Verdienst in Abhängigkeit von Leistung finden die nämlich bäääh.
    ich dachte, dass wäre hier auch eher die meinung der mehrheit: alle (anfänger) verdienen das gleiche ;)

    mal im ernst: ist doch super erklärt. Was ich noch nicht ganz verstehe: erlaubt mir opt-out praktisch unbegrenzt mehr als 60h UND auch über einen unbegrenzten zeitraum hinweg?



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