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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Platin Mitglied
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    Das Urteil aus dem Zeit-Artikel dürfte sich aber nicht auf Ärzte übertragen lassen. Vielleicht noch, wenn man in der Pathologie oder anderen patientenfernen Fächern arbeitet, aber bei direktem Patientenkontakt fallen mir genügend potentielle Argumente des Arbeitgebers ein, die zumindest zu einem erneuten Klagenmarathon führen dürften...



  2. #27
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Mano Beitrag anzeigen
    Das Urteil aus dem Zeit-Artikel dürfte sich aber nicht auf Ärzte übertragen lassen. Vielleicht noch, wenn man in der Pathologie oder anderen patientenfernen Fächern arbeitet, aber bei direktem Patientenkontakt fallen mir genügend potentielle Argumente des Arbeitgebers ein, die zumindest zu einem erneuten Klagenmarathon führen dürften...
    Laut EuGH muss die Anforderung an die Konfession "notwendig und angesichts des Ethos der betreffenden Kirche oder Organisation aufgrund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv geboten" sein.
    http://curia.europa.eu/juris/documen...c=first&part=1


    Das werden sie bei einer ärztlichen Tätigkeit aus meiner Sicht mit noch so viel Haarspalterei nicht herbeidiskutieren können.

    Und den (aus katholischer Sicht in Sünde lebenden) Chefarzt durften sie auch nicht feuern.


    Die Luft wird dünner für den dritten Weg und das Tendenzbetrieb-Spielchen.



  3. #28
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Laut EuGH muss die Anforderung an die Konfession "notwendig und angesichts des Ethos der betreffenden Kirche oder Organisation aufgrund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv geboten" sein.
    Das magst du ja so sehen, ich bin mir aber sicher, dass die katholische Kirche das anders sieht. Und wie es die Gerichte sehen, lässt sich eben erst nach einem entsprechenden Klageweg feststellen.
    Das Urteil bzgl. des Referenten lässt sich eben nicht 1:1 auf einen Arzt übertragen. Argumente - aus Sicht des kirchlichen Arbeitgebers - könnten z.B. sein:
    - Die Patienten die ein katholisches Krankenhaus aufsuchen erwarten eben in der kritische Phase der Krankheit/ Tod von ihrem Arzt eben mehr als die reine medizinische Behandlung sondern eben auch geistigen Beistand.
    - Die Behandlung und Beratung sollte sich an christlichen Grundsätzen orientieren - z.B. bzgl. Abtreibung, geschlechtsanpassenden Operationen, Palliativmedizin usw.

    Natürlich kann man über jeden Punkt streiten und es anders sehen, aber das wird eben einen langwierigen Marsch durch die Instanzen bedeuten. Kann man machen, sollte man sich aber eben bewusst sein.
    Mit "hier ist das EGH-Urteil von dem Referenten, jetzt stellt mich mal bitte ein" wird es eben nicht getan sein. Und es ging dem Threadersteller ja eben nicht darum die Welt zu verbessern sondern sich mögliche berufliche Perspektiven nicht zu verbauen...



  4. #29
    Ldr DptoObviousResearch
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    Abgesehen davon gibt es in der Sache Egenberger eine Verfassungsbeschwerde gegen das nachfolgende BAG-Urteil (8 AZR 501/14 vom 25.10.2018), hier ist die Messe also noch nicht endgültig gelesen. Für die Freunde des öffentlichen Rechts zu etwas mehr Hintergrund hier entlang.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  5. #30
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    war tief im Westö-hö-hön
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    Fertig!!!
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Es gibt noch eine andere Lösung, nämlich den Übertritt zur Orthodoxie (griechisch usw.). Kirchensteuer entfällt, Diskussionen über Mißbrauch auch (Priester MÜSSEN Familie haben) und man ist weiterhin der christlichem Glaubensgemeinschaft zugehörig.
    Weil ja Verheiratete nie zu Tätern werden, ihren eigenen oder anderen Kindern gegenüber...
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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