Laut EuGH muss die Anforderung an die Konfession "notwendig und angesichts des Ethos der betreffenden Kirche oder Organisation aufgrund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv geboten" sein.
http://curia.europa.eu/juris/documen...c=first&part=1
Das werden sie bei einer ärztlichen Tätigkeit aus meiner Sicht mit noch so viel Haarspalterei nicht herbeidiskutieren können.
Und den (aus katholischer Sicht in Sünde lebenden) Chefarzt durften sie auch nicht feuern.
Die Luft wird dünner für den dritten Weg und das Tendenzbetrieb-Spielchen.