teaser bild
Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 33
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Banned
    Registriert seit
    14.07.2012
    Semester:
    FÄ 2021?
    Beiträge
    1.853

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich weiß, die Frage nach dem Kirchenaustritt wurde hier schon mehrfach diskutiert. Leider arten die entsprechenden Threads dann immer in ewige Grundsatzdiskussionen zu Sinn oder Unsinn der Kirche und Kirchensteuer aus, die letztlich niemanden wirklich weiterbringen.

    Daher möchte ich hier gerne eine konkrete Frage zum Thema stellen, auf die ich bislang keine zufriedenstellenden Antworten gefunden habe:

    Ich bin katholisch getauft, arbeite derzeit in einem städtischen Krankenhaus ohne kirchlichen Träger. Ich habe keinen Bezug zur katholischen Kirche und möchte austreten. Ich fürchte aber die Konsequenzen für zukünftige Jobs, da ja gerade hier in Süddeutschland recht viele Krankenhäuser eben doch einen katholischen Träger haben. Dass man dort jemanden, der aufgrund eines aktiven Austritts kein Kirchenmitglied ist, nicht einstellt ist klar und wurde mir auch mehrfach aus erster Hand bestätigt.

    Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt aus der katholischen Kirche austrete und dann in z.B. 5 Jahren einen Jobwechsel plane und dafür wieder eintrete, kann das dann trotzdem für die zukünftige Stelle problematisch sein? Ist es für einen potentiellen Arbeitgeber dann ersichtlich, dass ich eine Zeit lang kein Kirchenmitglied war und dann wieder neu eingetreten bin oder wird man sogar danach gefragt? Und wenn ja, wird ihn das mutmaßlich stören oder ist alles paletti solange ich während des dortigen Angestelltenverhältnisses brav Kirchensteuer zahle?

    Vielleicht hat damit sogar schon jemand eigene Erfahrungen gemacht?

    Vielen Dank.

    PS: Ich würde mich freuen, wenn wir Grundsatzdiskussionen zum Glauben möglichst vermeiden könnten. Insbesondere auch Diskussionen darüber, ob man als "Ungläubiger" für ein kirchliches Haus arbeiten sollte oder nicht würde ich gerne einfach überspringen.
    Geändert von GelbeKlamotten (07.07.2019 um 10:31 Uhr)



  2. #2
    Top Benutzer :)
    Registriert seit
    18.08.2009
    Beiträge
    333
    Aktiver Kirchenaustritt heißt dass du während des laufenden Arbeitsverhältnisses im kirchlichen Träger die Kirche verlässt. Das trifft ja bei dir nicht zu. Tritt jetzt aus und wenn du wieder zum Kirchenlichten Träger möchtest trittst du irgend einer Glaubensgemeinschaft bei (kostenlos z.B. Buddhismus). Das reicht. Spreche aus eigener Erfahrung.



  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.295
    Eigentlich müsste man dich dann besonders gerne nehmen. Denn du würdest als ehemals abtrünniges Schäfchen ja in den Schoß der Religion zurückkehren.
    Aber um deine Frage zu beantworten: Fragen dürfte wohl nur aufwerfen, wenn du keiner Religionsgemeinschaft angehörst. Welcher und seit wann hingegen, dürfte nicht interessieren.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #4
    Banned
    Registriert seit
    14.07.2012
    Semester:
    FÄ 2021?
    Beiträge
    1.853
    Zitat Zitat von tiw28 Beitrag anzeigen
    Aktiver Kirchenaustritt heißt dass du während des laufenden Arbeitsverhältnisses im kirchlichen Träger die Kirche verlässt. Das trifft ja bei dir nicht zu. Tritt jetzt aus und wenn du wieder zum Kirchenlichten Träger möchtest trittst du irgend einer Glaubensgemeinschaft bei (kostenlos z.B. Buddhismus). Das reicht. Spreche aus eigener Erfahrung.
    Könntest du deine eigene Erfahrung präzisieren?
    Warst du Mitglied der katholischen Kirche, bist ausgetreten, dem Buddhismus beigetreten und hast dann eine Stelle in einem kirchlichen Haus bekommen ohne irgendwelche unangenehmen Nachfragen?
    Ein zurückliegender Austritt bedeutet ja immerhin, dass du dich in der Vergangenheit aktiv gegen die (katholische) Kirche und damit gegen deinen künftigen Arbeitgeber gewendet hast. Dass das einfach so akzeptiert wird, wenn du den zurückliegenden Austritt offen erwähnst, kann ich noch nicht so recht glauben.



  5. #5
    straight outta hell
    Registriert seit
    27.04.2012
    Ort
    Kruppstahl und Beton
    Semester:
    über den Berg.
    Beiträge
    5.378
    Ich kann dazu nur beitragen, dass ein Wiedereintritt in die katholische Kirche mit deutlich mehr Aufwand verbunden ist als der Austritt. Gut möglich, dass es bei anderen Glaubensgemeinschaften einfacher ist aber mal eben schnell für einen Job wieder katholisch werden, ist nicht ganz so einfach. Die sind da sehr streng mit ihren verlorenen Schäfchen.



Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook