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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    @Evil: darum geht es doch nicht. Es geht doch eher darum: wenn man eine BU haben oder in eine PKV wechseln will dann muss man da Angaben zu Gesundheitsthemen und Vorerkrankungen machen. Hausarzt angeben, Krankenkasse angeben, unterschreiben dass die zukünftige Versicherungsgesellschaft Auskünfte einholen darf etc.
    Die Frage ist daher ob dies "nachvollzogen" werden kann wenn man zu irgendeinem x-beliebigen Arzt geht und dort irgendeine Untersuchung machen lässt und diese privat bezahlt. Könnte die Versicherung drauf kommen... und das ist sicherlich als eher schwierig einzustufen. Denn wie sollten sie drauf kommen? Wenn es nicht angegeben wird, wenn die Krankenkasse und der Hausarzt nichts davon wissen, bei gleichzeitiger Schweigepflicht des Arztes den man privat bezahlt hat etc.... Sehr sehr schwierig.
    Aber: es ist dann halt doch irgendwo Betrug. Und wenn es rauskommt ist die Kacke mal so richtig am Dampfen.
    Zitat Zitat von Croin Beitrag anzeigen
    Ich meinte eigentlich eher in die Richtung das eine Diagnose gestellt wird und der Patient bei Abschluss der PKV, BU etz. diese nicht angeben würde. Wäre es möglich für die PKV BU dieses rauszufinden?

    Ich würde bei einem selbstzahlenden Patienten eher nein sagen?
    War ich zu langsam beim Schreiben, hab das aber schon so verstanden.

    Wie gesagt: rausfinden schwierig. Aber es ist erstens Betrug und wenn es dann rauskommt als vorsätzliche Täuschung dann wird es richtig unschön...

    Und was heißt "Diagnose gestellt wird". Das ist ja das Eine. Also dass man schon weiß dass man Krebs hat und noch schnell eine Versicherung abschließt oder so. Wobei man davon ausgehen kann dass die Versicherungen dann schon sehr sehr misstrauisch werden, wenn die zeitliche Abfolge kurz ist. Oder dass man Kreuzschmerzen hat und man sich schnell noch das MRT mit Nachweis Bandscheibenvorfall selbst zahlt. "Therapie ohne konkrete Diagnose" im Sinne zum Beispiel eines regelmäßigen Besuchs beim Heilpraktiker oder Psychologen einfach "weil es einem gut tut" wäre ja das andere. Auch sowas würden die Versicherungsgesellschaften ja nicht unbedingt als positiv werten. Dinge die man gerne nicht (nachgewiesen) hätte beim Abschluss einer BU oder PKV gibt es sicherlich viele.

    Und um es nochmal zu erwähnen: von vorsätzlichem Betrug muss ich dringend abraten.
    Geändert von anignu (13.07.2019 um 00:20 Uhr) Grund: Ergänzung



  2. #7
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    BTW : sowas kann die Approbation kosten ...



  3. #8
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Achso, ich hatte den Threadersteller so verstanden, ob die Rechnungsstellung bei Selbstzahlern nachvollziehbar sein muß, sorry.

    Was die Auskunftspflichten gegenüber Versicherungen angeht, so ist dies klar geregelt: vor Abschluß einer Versicherung MUSS der Antragssteller die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden, und die müssen wahrheitsgemäß antworten. Tun sie das nicht, wird der Versicherungsvertrag sofort bei Bekanntwerden ungültig, denn es ist ein offenkundiger Vertragsbruch. Ob das strafrechtlich relevanter Betrug ist, darüber kann man streiten.

    Letztendlich läuft es aber darauf hinaus, daß der Arzt bei korrekter Vorgehensweise gemäß seiner Dokumentation wahrheitsgemäß antworten muss, d.h. alles was irgendwo schriftlich niedergelegt ist, muss auch angegeben werden.
    Beispiel: wenn der Threadersteller gegenüber einem Privatarzt mal über grenzwertige psychische Belastungen gesprochen hat, dies aber nirgendwo aufgeschrieben wurde, ist es quasi nie passiert.
    Gleiches gilt für die Interpretation von Befunden: ist mal ein grenzwertiges TSH gemessen worden, was aber nicht weiter kommentiert wurde, fällt das wahrscheinlich nicht auf. Hat der Arzt aber eine Hypothyreose verschlüsselt, dann hat der Threadersteller eine anzugebende Vordiagnose.

    Am besten lässt man sich bei Zweifeln die Akte vom Arzt aushändigen und schaut sie sich mal gründlich durch. Dazu sind auch Privatärzte verpflichtet, allerdings nicht für umsonst.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  4. #9
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Wenn ich mich recht erinnere hat meine BU eine Art "Verjährungsfrist" für wissentliche oder unwissentliche Falschangaben. Ich meine, es wären bei stationären Behandlungen 10 Jahre und bei ambulanten 5 Jahre gewesen. Falls es um sowas geht, könnte ich nachschauen oder der TE könnte sich die Versicherungsbedingungen seiner favorisierten oder bereits abgeschlossenen BU nochmal genauer durchlesen.

    Ich habe diese Klausel damals so interpretiert, dass wenn ich zB. im Dezember 2009 meine BU abgeschlossen und (egal ob wissentlich oder unwissentlich) Falschangaben gemacht habe, dies spätestens ab Dezember 2019 egal wäre.... lasse mich aber gerne korrigieren.

    Falls es gar nicht um sowas geht, sondern tatsächlich um eine ärztliche Untersuchung, die kurz vor Vertragsabschluss "nochmal schnell" stattfinden soll ohne dass die Versicherung davon Wind bekommt, dann kann ich auch nicht weiterhelfen.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Nicht ganz- bei Vertragsabschluss wird nur für einen bestimmten Zeitraum in die Vergangenheit gefragt. 5 Jahre für normale Krankheiten, 10 Jahre für Krankenhausausfenthalte, psychiatrische Krankheiten etc.
    Zu dem Zeitpunkt musst du die Wahrheit sagen, sonst erlischt später der Versicherungsschutz. Unabhängig von der dann vergangengen Zeit.

    Wenn man zum HP geht und nicht versucht das bei irgendeiner KK abzurechnen, wird das auch nirgendwo auftauchen. Die Versicherung müsste ja auch erstmal rausbekommen, zu welchem HP du bist. Mal davon abgesehen sind das in der Regel eh nur Pseudo- und Wellnesstherapien.
    Bei nem Arzt ist es an sich ähnlich- wie soll die Versicherung denn wissen, zu welchem du gehst. Die können ja nicht auf gut Glück irgendwelche Ärzte abfragen, ob du da Patient warst. Spannender wird es, wenn du dann später noch beim gleichen Arzt Patient bist und es dann zu abfragen wegen der Krankenhistorie kommt. Auch selbstbezahlte Leistungen sind dann ja im System.
    Und natürlich aufpassen, dass man nicht irgendwann in einer Anamnese die frühere Behandlung angeibt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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