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Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt. Und welche Gesellschaft ist das, die nach den vom Hausarzt an die Kasse übermittelten Diagnosen fragt?
Wenn der Hausarzt bspw i.R. einer Laborkontrolle eine latente Hypothyreose feststellt, die jedoch keine Beschwerden verursacht und dementsprechend auch nicht Anlass der Konsultation war, und diese kodiert und abrechnet, ohne dass der Patient Kenntnis hiervon erlangt, so muss derselbe sie bei Abschluss der BUV auch nicht angeben. Wie auch, er weiß ja nichts davon. Damit begeht er weder fahrlässig noch vorsätzlich eine VVA.
Natürlich ist es schön, wenn man solche Missverständnisse von vornherein vermeidet, denn im Leistungsfall ist die Beweisführung im besten Fall lästig, oft aber sehr schwierig. Das trifft, wie gesagt, umso mehr auf Ärzte zu, die sich idR nicht mit einem "Alles ok" vom Hausarzt abspeisen lassen, während der fröhlich auf der Tastatur klimpert. Glaubhaft abstreiten lässt sich die Kenntnis über gewisse Umstände nach übermäßiger Einsichtnahme in Krankenakten dann aber nicht mehr so gut...
Aber hier ist ja eh jeder Experte für alles, ihr macht das schon.