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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Mal eine andere Frage, aus Interesse: Bei uns haben die Psychiater erzählt, dass man, wenn man privat seine Psychotherapie bezahlt hat (Selbstzahler), dies für die BU nicht angeben muss. Stimmt das? Und gilt das ausschließlich für Psychotherapien oder generell für alle Ärzte/Psychologen etc., die man als Selbstzahler aufgesucht hat?

    Sorry, bin zu faul, mich sachlich darüber zu informieren, weil es mich nicht betrifft.

    PS: Eig. wäre das die Antwort meiner obigen Frage, oder?

    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Wenn man zum HP geht und nicht versucht das bei irgendeiner KK abzurechnen, wird das auch nirgendwo auftauchen. Die Versicherung müsste ja auch erstmal rausbekommen, zu welchem HP du bist. Mal davon abgesehen sind das in der Regel eh nur Pseudo- und Wellnesstherapien.
    Bei nem Arzt ist es an sich ähnlich- wie soll die Versicherung denn wissen, zu welchem du gehst. Die können ja nicht auf gut Glück irgendwelche Ärzte abfragen, ob du da Patient warst. Spannender wird es, wenn du dann später noch beim gleichen Arzt Patient bist und es dann zu abfragen wegen der Krankenhistorie kommt. Auch selbstbezahlte Leistungen sind dann ja im System.
    Und natürlich aufpassen, dass man nicht irgendwann in einer Anamnese die frühere Behandlung angeibt.
    Geändert von escitalopram (14.07.2019 um 22:17 Uhr)



  2. #22
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    Mal eine andere Frage, aus Interesse: Bei uns haben die Psychiater erzählt, dass man, wenn man privat seine Psychotherapie bezahlt hat (Selbstzahler), dies für die BU nicht angeben muss. Stimmt das? Und gilt das ausschließlich für Psychotherapien oder generell für alle Ärzte/Psychologen etc., die man als Selbstzahler aufgesucht hat?

    Sorry, bin zu faul, mich sachlich darüber zu informieren, weil es mich nicht betrifft.

    PS: Eig. wäre das die Antwort meiner obigen Frage, oder?
    Die Antwort auf diese Frage ist simpel: Die Psychiater, mit denen du da geredet hast, hatten von Versicherungen offenbar nicht viel Ahnung. Wenn der Versicherer dich vor dem Abschluss der BU fragt, ob du schon mal in Psychotherapie warst (und das wird er fragen), dann bist du verpflichtet, das wahrheitsgemäß zu beantworten, egal ob es die krankenkasse bezahlt hat, du selbst, oder ob es ein geburtstagsgeschenk von deinem freund war



  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Der Hausarzt wird nicht gefragt, welche Erkrankungen er ABGERECHNET hat, sondern welche Diagnosen er gestellt hat.
    Wenn kein Hausarzt angegeben wird oder der aus diversen Gründen nicht den ganzen fraglichen Zeitraum abdecken kann oder parallel fragen die Versicherungen auch die KK nach den Abrechnungsdaten. Gerade bei psychiatrischen Erkrankungen ist dann wichtig, dass nicht zu schwere Krankheiten aus Abrechnungsgründen abgerechnet wurden.

    Ähm escitalopram- genau das ist doch die Frage.
    Ja auch eine privat bezahlte Psychotherapie müsste angegeben werden. Die Frage ist nur, ob es rauskommen würde, wenn man es nicht tut.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #24
    TBSE performer Avatar von test
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    Versicherungsbetrug - und den Kollegen der ihn begeht. Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ...
    Aha. Im gefragten Szenario begeht der behandelnde Arzt, der als Selbstzahlerleistung abrechnet, aber keinen Betrug, sondern der Patient.

    Selbst wenn dieser Patient ein Arzt wäre, halte ich es für extrem konstruhiert zu denken, dass bei einer Streitigkeit mit einer Versicherung im privaten Bereich die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angesetzt würde. Steuerhinterziehung ist eine andere Nummer und hat auch Bezug zum Beruf und selbst da, wurde ja das Urteil aufgehoben.

    Klar man kann sich wegen allem theoretisch ins HEmd machen, da die Approbation entzogen werden könnte. Praktisch entspricht das aber nicht der Realität. Selbst bei Abrechnungsbetrug sind die Hürden nicht niedrig bis zum Entzug der Approbation, vor allem rehctssicher. Siehe auch aktuelles Beispiel eines Hamburger Chefarztes.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



  5. #25
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Die ganze Diskussion ist doch müßig. Die Angaben zu Vorerkrankungen sind lt. den AGB wahrheitgemäß zu beantworten und zu unterschreiben. Eine Schweigepflichtsentbindung kommt bei vielen (allen?) Verträgen gleich mit.
    Im Streitfall landet die Sache vor Gericht, und spätestens hier wird dann der Arzt die Unterlagen rausrücken müssen bzw. gleich persönlich als Zeuge geladen. Schweigepflicht zieht in dem Fall dann nicht mehr, man will ja Leistungen der Versicherungen erhalten.
    Außerdem ist der Arzt ja verpflichtet zu dokumentieren, egal ob über GKV, PVS oder BAT abgerechnet wurde.

    Ansonsten ist der Fall sowieso rein theoretisch, es müßte sich ja um eine Krankheit handeln, die -zum einen folgeschwer, - zweitens mit einem einmaligen Arztbesuch abgehandelt, und drittens, auch keinerlei Folgeüberweisungen, Therapien etc. nach sich zieht, dann geht die Chance, das noch zu verschleiern, gegen Null. Also, außer einer massiven zukünftigen Diagnose beim Humangenetiker a la Huntington bleibt da nicht viel übrig.
    Wenn man irgendwann in der GKV Mitglied war (was auf die meisten hier zutreffen wird) ist spätestens dann Schluß mit lustig, weil dort ein wahrer overkill betrieben wird mit Diagnosen, sofern man Leistungen in Anspruch nimmt.

    Was natürlich geht (und vielleicht war die Frage auch so gemeint), ist, bei bestimmten Krankheiten (STD z.B.) gegen Ankündigung der Barzahlung vor Ort (und Hinterlegung fiktiver Personendaten) eine später nicht mehr nachzuvollziehende Behandlung zu erhalten. Natürlich auch nur, wenn ein Privatrezept ausgestellt wird und dieses nicht zur Erstattung eingereicht wird. Für eine chronische Krankheit indes erscheint das nicht praktikabel.
    Der Markt für diese Art Sprechstunde wird zukünftig steigen, wenn mit der TI sämtliche Gesundheitsdaten irgendwo auf externen Servern landen und somit hackbar sind.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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