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Die ganze Diskussion ist doch müßig. Die Angaben zu Vorerkrankungen sind lt. den AGB wahrheitgemäß zu beantworten und zu unterschreiben. Eine Schweigepflichtsentbindung kommt bei vielen (allen?) Verträgen gleich mit.
Im Streitfall landet die Sache vor Gericht, und spätestens hier wird dann der Arzt die Unterlagen rausrücken müssen bzw. gleich persönlich als Zeuge geladen. Schweigepflicht zieht in dem Fall dann nicht mehr, man will ja Leistungen der Versicherungen erhalten.
Außerdem ist der Arzt ja verpflichtet zu dokumentieren, egal ob über GKV, PVS oder BAT abgerechnet wurde.
Ansonsten ist der Fall sowieso rein theoretisch, es müßte sich ja um eine Krankheit handeln, die -zum einen folgeschwer, - zweitens mit einem einmaligen Arztbesuch abgehandelt, und drittens, auch keinerlei Folgeüberweisungen, Therapien etc. nach sich zieht, dann geht die Chance, das noch zu verschleiern, gegen Null. Also, außer einer massiven zukünftigen Diagnose beim Humangenetiker a la Huntington bleibt da nicht viel übrig.
Wenn man irgendwann in der GKV Mitglied war (was auf die meisten hier zutreffen wird) ist spätestens dann Schluß mit lustig, weil dort ein wahrer overkill betrieben wird mit Diagnosen, sofern man Leistungen in Anspruch nimmt.
Was natürlich geht (und vielleicht war die Frage auch so gemeint), ist, bei bestimmten Krankheiten (STD z.B.) gegen Ankündigung der Barzahlung vor Ort (und Hinterlegung fiktiver Personendaten) eine später nicht mehr nachzuvollziehende Behandlung zu erhalten. Natürlich auch nur, wenn ein Privatrezept ausgestellt wird und dieses nicht zur Erstattung eingereicht wird. Für eine chronische Krankheit indes erscheint das nicht praktikabel.
Der Markt für diese Art Sprechstunde wird zukünftig steigen, wenn mit der TI sämtliche Gesundheitsdaten irgendwo auf externen Servern landen und somit hackbar sind.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"