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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von OhDaeSu Beitrag anzeigen
    Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt. Und welche Gesellschaft ist das, die nach den vom Hausarzt an die Kasse übermittelten Diagnosen fragt?
    Wer redet denn von Diagnosen, die an die Kasse übermittelt werden? Anzugeben sind alle die Diagnosen, die in der Akte stehen, denn die werden bei späterer Akteneinsicht offenkundig. Und die rechtlich geforderte Archivierungssoftware protokolliert nachträgliche Veränderungen der Akte.

    Zitat Zitat von OhDaeSu Beitrag anzeigen
    Aber hier ist ja eh jeder Experte für alles, ihr macht das schon.
    Deswegen passt Du hier ja gut rein, Selbsterkenntnis ist der erste Schritt
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  2. #27
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    Aha. Im gefragten Szenario begeht der behandelnde Arzt, der als Selbstzahlerleistung abrechnet, aber keinen Betrug, sondern der Patient.
    So war es ja auch gemeint. Auch wenn es schisserig klingt - aber letztlich kann ich mir besseres vorstellen als den Ärger den man sich mit Unterschlagung von Diagnosen und Behandlungen gegenüber einer Versicherung einhandeln KANN.



  3. #28
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    Wer redet denn von Diagnosen, die an die Kasse übermittelt werden? Anzugeben sind alle die Diagnosen, die in der Akte stehen, denn die werden bei späterer Akteneinsicht offenkundig.
    Die Sorgpfaltspflicht bei Beantwortung der Fragen zur Gesundheitsprüfung schließt die Überprüfung sämtlicher jemals über die eigene Person geführter Krankenakten nicht mit ein.

    Ansonsten ist der Fall sowieso rein theoretisch, es müßte sich ja um eine Krankheit handeln, die -zum einen folgeschwer, - zweitens mit einem einmaligen Arztbesuch abgehandelt, und drittens, auch keinerlei Folgeüberweisungen, Therapien etc. nach sich zieht, dann geht die Chance, das noch zu verschleiern, gegen Null. Also, außer einer massiven zukünftigen Diagnose beim Humangenetiker a la Huntington bleibt da nicht viel übrig.
    Es geht ja 'nur' darum, die Erkrankung für maximal einige Jahre bis zum Abschluss einer BUV/PKV/Lebensversicherung o.ä. nicht offiziell werden zu lassen. Ich habe vorher das Beispiel Hypothyreose aufgegriffen: Mit Hashimoto wird der Abschluss einer BUV nicht leichter. Der Gedanke, sich bei Verdacht einfach mal selbst zu schallen (wofür man nun wirklich kein Nuklearmediziner sein muss), privat TSH bestimmen zu lassen und die 50€ fürs Thyroxin im Jahr selbst zu tragen, liegt da u.U. nicht allzu fern. Nicht für immer, aber lange genug.



  4. #29
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von OhDaeSu Beitrag anzeigen
    Die Sorgpfaltspflicht bei Beantwortung der Fragen zur Gesundheitsprüfung schließt die Überprüfung sämtlicher jemals über die eigene Person geführter Krankenakten nicht mit ein.
    Diese Aussage ist in diesem Kontext sinnlos und zeigt, dass Dein theoretisches Vorwissen in Versicherungsdingen Dich möglicherweise doch nicht zum Experten qualifiziert.
    Natürlich muss ich, wenn explizit ich als behandelnder Arzt um Auskunft gebeten werde, die eine Akte, die ich über den Patienten führe, vollständig miteinbeziehen. Glaubst Du, in einer Praxis werden mehrere Akten pro Patient geführt?
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #30
    Registrierter Benutzer
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    Nö, wir missverstehen uns. Meine Aussage war, dass der Patient (der möglicherweise selbst Arzt ist) vor Abschluss der Versicherung nicht zum Hausarzt rennen und sich alle Dokumente in Kopie geben lassen muss, um auszuschließen, dass irgendeine Diagnose in den Akten existiert, von der man nichts weiß. Zum Beispiel eben die nebenbefundliche Hypothyreose oder eine F-Diagnose, wegen stressbedingter Symptome. Ich mein, wer ist denn so dämlich und lässt seinen Arzt etwas ausfüllen, wenn er als Versicherungsnehmer was verschweigen will?

    Sicherlich können an einen approbierten Arzt aber höhere Ansprüche gestellt werden, was die Aufarbeitung der eigenen Gesundheitshistorie angeht.
    Wenn der Hausarzt bspw i.R. einer Laborkontrolle eine latente Hypothyreose feststellt, die jedoch keine Beschwerden verursacht und dementsprechend auch nicht Anlass der Konsultation war, und diese kodiert und abrechnet, ohne dass der Patient Kenntnis hiervon erlangt, so muss derselbe sie bei Abschluss der BUV auch nicht angeben. Wie auch, er weiß ja nichts davon. Damit begeht er weder fahrlässig [...]
    Davon abgesehen, habe ich mich nie einen Experten genannt. Dass ich die Thematik dennoch besser durchdringe, ist allerdings bezeichnend für euren Wissensstand. Aber wer sich bei solchen Fragestellungen auf dieses Forum verlässt, hat eh die Kontrolle über sein Leben verloren.
    Geändert von OhDaeSu (15.07.2019 um 09:59 Uhr)



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