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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    Wahrscheinlich bin ich zu doof das rauszufinden, aber wie läuft das denn mit der rückwirkenden Gehaltserhöhung ab 01. Januar 2019? Ihr kriegt das in den Kliniken wahrscheinlich alle automatisch oder habt es schon bekommen, oder? Ich bin ambulant angestellt, werde nach Tarifvertrag bezahlt. Kann ich das jetzt schon vom Chef fordern - als Einmalaufschlag auf das Gehalt oder wie läuft das?

    Vielen Dank schon mal!
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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Es ist noch nichts unterschrieben zwischen Marburger Bund und VKA, daher gibt es noch keine Gehaltsnachzahlung. Bist Du wirklich nach VKA angestellt ambulant? Steht das explizit so da drin? Die Gehaltserhöhung bezieht sich ja nur auf diesen. Auch "VKA angelehnt" begründet keinen Anspruch darauf



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Ah, okay, dann also einfach abwarten. Ich hatte nur die neue Tabelle beim Marburger Bund gefunden, deswegen dachte ich, das ist schon erledigt.

    Nein, einen absoluten Anspruch darauf habe ich nicht, es handelt sich um die Förderung Allgemeinmedizin und ist so geregelt, dass in den Formularen/Förderbedingungen drin steht, dass der Weiterbilder den Differenzbertrag zwischen Förderung und Tarifgehalt oben drauf legen soll, wenn nicht ein fachlicher Grund (z. B. Ausbildungsstand entspricht nicht der Gehaltsstufe, wenn man z.B. vorher eine ganz andere Fachrichtung gemacht hat oder so was) besteht. Ansonsten bin ich ja für ihn außer Lohnnebenkosten kostenlos, aber er hat auch bisher den Differenzbertrag ohne Widerspruch bezahlt und passt ihn auch an, wenn ich in die nächste Gehaltsstufe nach Tarifvertrag rutsche.

    Vielen Dank jedenfalls schon mal. Falls es was Neues gibt oder jemand weiß, wann das in Kraft tritt und wie der Zahlungsmodus sein wird, wäre ich dankbar um Mitteilung.
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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ja, so kenne ich das nämlich auch in den KV-Förderverträgen ("Anlehnung an VKA"). Wenn Dein Chef Dich bisher danach bezahlt hat, dann Glückwunsch. Ich drücke die Daumen, dass er auch die Gehaltserhöhung mitgeht, aber wie gesagt, einen Anspruch darauf hast Du nicht, wenn ihr die Standartverträge der KV nicht umgeändert habt.



  5. #5
    Platin Mitglied
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    Juhu - mein Chef zahlt nach Tarif! *sarksamus*



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